Kann man bei der Polizei den Ermittlungsstand nach einer Anzeige erfragen?

3 Antworten

Ja, fragen kann man alles. Ob sie dir Auskunft geben, ist eine andere Frage (wird abhängig davon sein, ob du Betroffener bist oder nicht).

beschuldigter

Wenn Du selbst ein Verfahren hast, kannst Du immer und jeder Zeit Akteneinsicht beantragen, die die gewährt werden muss. Meistens kriegst Du aber keine vollstänndigen Akten, sondern nur Auszüge, aber um rauszufinden was dir warum vorgeworfen wird, reicht das. aber das ist auch von bundesland zu bundesland anders, wie genau das gehandhabt wird. 

Die Strafprozessordnung ist Bundesrecht. Somit gilt für jedes Bundesland die selbe Regelung. Außerdem kann niemals die Person selbst Akteneinsicht beantragen. Dies kann in Deutschland nur der jeweilige Rechtsanwalt.

@Szwab

das ist nicht korrekt, da schreibe ich aus erfahrung.

@Szwab

richtig. dennoch wird es unterschiedlich gehandhabt, weil menschen an schreibtischen keine maschinen sind, und dass das nur der anwalt kann, ist nicht richtig, das weiß ich aus erfahrung. (sonst hätte ich keine akteneinsicht bekommen)
Menschen können sich schließlich auch selbst verteidigen. (da schreibe ich auch aus erfahrung) muss t halt nur die richtigen anträge stellen!


Ohne Anwalt nicht. Der muss dann Akteneinsicht beantragen.

das ist absoluter Unsinn.

Kein Unsinn. ;)