Polizei angelogen, wird die Strafe dadurch höher?

11 Antworten

Nö! Du wirst bestraft für den Besitz einer (warum auch immer?) illegalen Substanz und nicht für die Erklärung, wie Du in den Besitz gelangt bist. Als Beschuldigter unterliegst Du auch nicht (wie z.B. ein Zeuge) der "Wahrheitspflicht", mußt Dich also nicht selbst belasten, indem Du erzählst, wie Du an den "Stoff" gekommen bist.

ernsthaft? geile Aktion Der BGH bestimmt, dass man mit 500 Konsumeinheiten von 15mg THC = 7,5 g THC die Grenze zwischen der geringen und nicht geringen Menge festlegt. Wer also Cannabis besitzt, dass insgesamt mehr als 7,5 g THC enthält, ist Besitzer einer nicht geringen Menge an Cannabis.

Übersetzt heißt dies, dass bereits eine Menge von 100g an Marihuana und Haschisch - mit einem durchschnittlichen Wirkstoffgehalt - eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe rechtfertigt. Abgesehen davon, dass es einen minder Schweren Fall gibt, sieht der Gesetzgeber für den Besitz einer nicht geringen Menge: mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe und für die Einfuhr: mind. 2 Jahre Freiheitsstrafe vor. Das muss man sich zunächst auf der Zunge zergehen lassen.

quelle: http://www.rechtsanwalt-louis.de/rechtsanwalt_-_cannabis_-_marihuana_-_haschisch_-_plantage_-_einfuhr_-_handel_-_ermittlungsverfahren_-_hausdurchsuchung_-_beschuldigtenvernehmung.htm

Das heißt das die Anzeige villeicht fallen gelassen wird..wobei ich mir bei der Aussage jetzt nicht ganz sicher bin.

mhm 1 jahr bewährung, hört sich glaube ich nicht so super bei arbeitsgebern an, oder?

An sich ist alles vollkommen richtig, jedoch wird mit 19 Jahren noch das Jugendstrafrecht angewandt und das Verfahren wird wahrscheinlich gegen Auflage von Sozialstunden o.ä. eingestellt.

Eigentlich darf die Polizei es gar nicht ewerten, was Du aussagst, wenn das nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat. Für Dich wäre es schlauer gewesen zu schweigen, so belastest Du Dich nicht selbst. Du hast ja keine Aussageverpflichtung.

Wenn Dich der Richter befragt ist das anders, dort kannst Du Dinge zugeben, wenn sie erwiesen sind. Zeigst Du Reue bekommst Du eine mildere Strafe.

Allerdings, wenn Du schon häufig vor Gericht standst nützt Dir Reue gar nichts.


Die Polizei darfst Du ruhig anlügen, ist sogar straflos, wenn Du niemand falsch beschuldigst.



Nein.

Du hast als Angeklagter das Recht zu schweigen und musst bei der Polizei auch keine Aussage machen. Zu lügen ist nur logisch und irgend etwas bei der Polizei zu gestehen ist saudämlich.

Das mit den "wir rufen deine eltern, wenn du nicht gestehst, dass du verkaufst" ist mMn ja das allerletzte. Jugendliche versuchen zu erpressen um sie zu einer selbst belastenden Aussage zu nötigen. Und dann soll man die noch als "Freund und Helfer" ansehen. Würde ich ggf mal meinem Anwalt erzählen, auch wenn da kaum was passieren wird. (Da gab es schon unglaublich Vorfälle und nichts ist passiert. Wenn man dazu Google bemüht wird einem ganz anders.)

Als geständiger, bereuender Täter usw. kann die Strafe schon geringer ausfallen, als bei einem frechen Kerl, aber das entscheidet der Richter und was du vor Gericht sagst und was du nicht sagst, das besprichst du am Besten mit einem Anwalt. Bei der Polizei etwas sagen ist dagegen immer schlecht, denn deren Job ist es dir etwas nachzuweisen. Lass sie für ihr Geld arbeiten, über deine Strafe haben die sowieso nichts zu bestimmen. (Diese Deals beim Verhör mit Polizisten gibts auch nur im TV.)

Coole Antwort und nein: die Polizei kann dich nicht zwingen, eine Aussage zu machen. Solltest vielleicht einen Anwalt konsultieren wg. Akteneinsicht usw.