Polizei Akte Kfz verischerung?

5 Antworten

Es ist mir neu, dass der Geschädigte beweispflichtig ist. Nach meinen Informationen handelt es sich bei einem Schaden mit einem Kfz um eine Gefährdungshaftung gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz, was bedeutet, dass die Beteiligten beweisen müssen, dass der Unfall für sie unabwendbar war. Außerdem hatte ich in meinem Hinweis auch daruf hingewiesen, dass man darauf bestehen kann, "dass nach eigenen Beweisen reguliert wird." Es ist nicht unüblich, dass die Ermittlunksakte hinzugezogen wird. Ein Recht darauf, die Regulierung nach Zivilrecht zu verzögern, weil zum Strafrecht noch Ermittlungen laufen und die Akte daher nicht zur Verfügung steht, hat die Versicherung aber nicht. Hinweise dazu findet man, wenn man in eine Suchmaschine (z.B. https://www.startpage.com ) "verzögerte Schadenregulierung Ermittlungsakte" eingibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du bekommst eine Tagebuchnummer. Mit der kann sich die gegnerische Versicherung an die Polizeidienststelle die den Unfall aufgenommen hat wenden. Die Bearbeitungszeit ist mit Hilfe der PC Technik schnell erledigt. Bekanntlich arbeiten die Mühlen der Beamten nicht so schnell. Und da die gegnerische Versicherung bezahlen soll, lassen die sich auch nochmal Zeit. Ich schätze 4 Wochen, unter dem nicht.

Bis zu einem halben Jahr, so meine Erlebnisse, je nach Vorfall/Ermittlungsaufwand.

Was läuft denn unrund?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich habe gestern mit der Gegnerische versicherung telefoniert, mir wurde gesagt, dass das Gutachten bei den vorliegt und die auf Akteneinsicht der Polizei warten. Also damit die versicherung bezahlen kann müssen die polizei akte haben

Es kommt darauf an, was passiert ist. Manchmal ist der Unfall nur aus statistischen Zwecken aufgenommen, manchmal werden noch umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, Zeugen befragt ... Eine Versicherung bedient sich gern dieser Unterlagen, als Geschädigter muss man aber nicht warten, bis der Versicherung die Ermittlungsakte vorliegt. Als Geschädigter kann man darauf bestehen, dass nach eigenen Beweisen reguliert wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

die Ermittlungsakte wird sicher nicht nur zum Spass angefordert, sondern weil eben die "eigenen" Beweise nicht ausreichen. Beweispflichtig ist übrigens der Geschädigte.

@Versichfachwirt

Es ist mir neu, dass der Geschädigte beweispflichtig ist. Nach meinen Informationen handelt es sich bei einem Schaden mit einem Kfz um eine Gefährdungshaftung gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz, was bedeutet, dass die Beteiligten beweisen müssen, dass der Unfall für sie unabwendbar war. Außerdem hatte ich in meinem Hinweis auch daruf hingewiesen, dass man darauf bestehen kann, "dass nach eigenen Beweisen reguliert wird." Es ist nicht unüblich, dass die Ermittlunksakte hinzugezogen wird. Ein Recht darauf, die Regulierung nach Zivilrecht zu verzögern, weil zum Strafrecht noch Ermittlungen laufen und die Akte daher nicht zur Verfügung steht, hat die Versicherung aber nicht. Hinweise dazu findet man, wenn man in eine Suchmaschine (z.B. https://www.startpage.com ) "verzögerte Schadenregulierung Ermittlungsakte" eingibt.

Das kommt auf den bearbeitenden Beamten an, vielleicht hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchung auch noch nicht abgeschlossen.

Mit der Abwicklung deines Schadens hat das eigentlich nichts zu tun. Reparieren müsstest du das Fahrzeug ja auf jeden Fall. Oder eben neu anschaffen.

Ich habe gestern mit der Gegnerische versicherung telefoniert, mir wurde gesagt, dass das Gutachten bei den vorliegt und die auf Akteneinsicht der Polizei warten. Also damit die versicherung bezahlen kann müssen die polizei akte habeb

@65azad65

Sie wollen eigentlich nur den %-Satz wissen, wie die Schuld ihres Kunden einzuschätzen ist.

Das hat aber immer noch nichts damit zu tun, dass du dein Fahrzeug ja brauchst. Also musst du reparieren lassen oder ein neues kaufen. Dabei ist es erst einmal egal, wer das letztendlich bezahlt.