Polenböller gezündet Strafe?

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Hallo!

Solange du nicht dabei erwischt wirst, wird es keine Konsequenzen geben.

ABER:

Diese Böller sind extrem Gefährlich, und dadurch gefährdest du dich nicht nur selber, sondern auch deine Mitmenschen und andere Lebewesen. Also um Konsequenzen zu vermeiden, meide am besten generell Illegale "Böller", oder ähnliche Pyrotechnische Erzeugnisse aus dem Ausland.

Unter Umständen ein verbotener Gegenstand: Verstoß gegen das Waffengesetz.

Mit 15 bist du strafmündig. Das kann von Sozialstunden bis Jugendarrest gehen... wenn jemand verletzt wird hört dann auch das Verständnis der Justiz auf.


clemensw  13.12.2016, 14:58

Falsches Gesetzbuch. SprengG statt WaffG ist hier richtig.

RitterAltebur  13.12.2016, 15:03
@clemensw

jap, stimmt auch, allerdings geht es hier AUCH um verbotene Gegenstände. SprengG betrifft Böller nur teilweise... BEIDES mal durchzulesen wird ihm nicht schaden.

winstoner14  13.12.2016, 15:44

Böller sind keine Verbotenen Gegenstände, weil man solch Art von Böller nach einer Speziellen Ausbildung erwerben kann...

RitterAltebur  13.12.2016, 15:57
@winstoner14

Ja... BÖLLER, ich verstehe und kenne POLENBÖLLER als was Anderes.  Außerdem schrieb ich "Unter Umständen können das verbotene Gegenstände sein" Manchmal sind die Dinger eher Handgranaten und keine Böller.


Und die spezielle Ausbildung?


Meinst die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz, für Wiederlader, Schwarzpulverschützen und Böllerschützen? Die habe ich, aber deshalb bleiben illegale Böller illegal und äußerst gefährlich.


Die Frage wurde doch schon beantwortet: SprengG § 40 Abs. 1 Ziffer 1.

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. 

wenn du erwischt wirst, bekommst du höchstens eine Geldstrafe, da polenböller illigal sind

RitterAltebur  13.12.2016, 14:34

Geldstrafen bei nicht erwerbstätigem 15-jährigen eher nicht... Sozialstunden sind da wahrscheinlicher wenn was passiert. Mein Neffe kann da ein Lied von singen. 15 Jahre und drei Monate war er da alt, 60 Sozialstunden, es wurde dabei nur eine über einem Geländer hängende Jacke beschädigt, ohne Personenschaden. Anzeige - Ärger - 60 Stunden weniger Freizeit, die ihm aber nicht schadeten.