Plötzliche KLeidungsforschrift auf arbeit. Wer zahlt?

4 Antworten

1. Wer muss für die Kleidung aufkommen inclusive Reinigung und Reperatur?
2. muss genau definiert werden was die Mitarbeiter anzuziehen haben oder reicht eine wage angabe von wegen Jeans und bluse?
3. Was soll die schwangere Kollegin machen wenn sie probleme bekommt Jeans zu tragen wegen ihrem wachsenden bauch ?
4. gibt es einen mindest Zeitraum dem er den angestellten geben muss bis diese die Kleidung organisiert haben ?
  1. Sofern es sich bei der Arbeitskleidung um "normale" Kleidung handelt die auch im Alltag trag- und kombinierbar ist , muss die Firma nicht für die Anschaffung, Reinigung oder sonstwas aufkommen. Deine Klamotten die du vorher auf der Arbeit getragen hast, hast du ja auch selber gewaschen, ohne dass das jemand bezahlt. Bei Uniformen die eindeutig ausschließlich als Arbeitskleidung dienen, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Übernahme der Kosten stellen. Eine Bluse / ein Hemd und eine Jeans gehören aber zu den normalen Klamotten die gemeinhin ohnehin jeder im Schrank hat.
  2. Der Arbeitgeber kann Arbeitskleidung vorschreiben. Ob das ein lockerer Dresscode, ein strenger Dresscode (mit Nennung konkreter Kleidungsstücke) oder eine Uniform ist, ist egal. Wenn allerdings konkrete Kleidungsstücke erwünscht werden, sollte das auch genau so festgehalten sein. Wenn also bspw. festgelegt ist, dass Business Casual getragen werden soll, darf der Chef sich nicht über fehlende Krawatten beschweren.
  3. Es gibt auch Umstandsmode aus Denim.
  4. Da würde ich mal spontan 2 Tage sagen. Mehr Zeit wird man ja wohl kaum benötigen um sich etwas zu kaufen was ohnehin typisches Basic im Kleiderschrank ist.

Was habt ihr denn bitte für einen Chef?! Also wenn ich das richtig verstehe, dann sollen jetzt alle eine andere Kleidung tragen, damit es die Schwangere besonders schwierig hat? Wie asozial ist das denn bitte?

In was für einer Firma arbeitest du denn? Steht im Vertrag etwas zum Dresscode? Habt ihr einen Betriebsrat? Falls ja, dann sprecht ihn unbedingt mal darauf an - Diskriminierung von Schwangeren wird gar nicht gerne gesehen - könnte auch ein Thema für die Gewerkschaft sein.

Was sagt euer Betriebsrat dazu? Eine solche Arbeitsanweisung ist mitbestimmungspflichtig gemäß §87 (1) Ziffer 1 BetrVG.

ad 1: Solange die Vorschriften so vage sind und die Kleidung auch in der Freizeit getragen werden kann, ist ein Zuschuß des Arbeitgebers zu Kauf, Reinigung, Pflege und Reparatur nicht gesetzlich verpflichtend. (Kann aber in einer BV durch den Betriebsrat geregelt werden)

ad 2: Wenn der Chef so vage Anweisungen gibt, dann muss er auch damit rechnen, daß die Mitarbeiter diese Anweisungen kreativ auslegen. Also Jeans mit Löchern, Bluse mit Hawaii-Muster usw.

ad 3: Siehe ad 2, zB Jeans-Latzhose.

ad 4: Auch hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, dh Betriebsvereinbarung.

P.S: Falls es noch kein Betriebsrat in eurer Firma gibt - den kann man jederzeit gründen!

Was sagt euer Betriebsrat dazu? Eine solche Arbeitsanweisung ist mitbestimmungspflichtig gemäß §87 (1) Ziffer 1 BetrVG.

Glaubst Du etwa im Ernst, dass es hier einen Betriebsrat geben könnte?!?

Abgesehen davon: Zu einer Kleidungsvorschrift ist der Arbeitgeber nur berechtigt, wenn er ein sachlich begründetes Interesse daran darlegen kann - also nicht schon dann, wenn es im in einer Laune gerade so einfällt oder etwas seinem eigenen Geschmack nicht entspricht!

Angemessene Alltagskleidung zahlt der Angestellte selber.

Umstandskleidung ist ein Problem aber lösbar.

Okay. aber auch der Chef ist an den dresscode gebunden oder ? weil der bisher immer in Jogginghose ankam :D

@LittleJonny666

Ich liege auf dem Boden vor lachen. Jogginghosen und Leggings als arbeitskleidung kenne ich eigentlich nur vom Strassenstrich.

@Rheinflip

was meinste wie ich anfing zu lachen als er es in der Firma bekannt gab. war zu dem Zeitpunkt grad dort weil ich nen Auftrag erledigen musste. Er geht vor der Arbeit immer joggen ist seine Begründung wieso er immer jogginghose trägt bei der arbeit.

@LittleJonny666

Der Arbeitgeber ist überhaupt nicht berechtigt, einen bestimmten Dresscode zu verlangen, wenn er nicht ein dringendes sachliches Interesse daran darlegen kann, da eine solche Vorschrift in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreift - und dafür muss es einen wichtigen Grund geben!

@Familiengerd

und was wäre ein wichtiger grund ?