Plötzlich ist mein Kind nicht mehr auf der Lohnabrechnung berücksichtigt.

5 Antworten

das fällt dir aber spaet auf, wenn die einen lohnsteuerjahresausgleich gemacht hast, ist nix passiert, ansonsten bist du der gelackmeierte! für das neue jahr musst du aber dein kind noch eintragen lassen!

Ich weiss, dass es blöd von mir war, dass es mir erst jetzt aufgefallen ist. Ich hab es auch nur gemerkt, da ich im Moment Kurzarbeitergeld erhalte und durch das fehlende Kind sich das stark auf mein Gehalt ausgewirkt hat.

Du kannst dein Kind wieder auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dafür benötigst du die Lohnsteuerkarte und evtl. eine Schulbescheinigung, wenn dein Kind über 18 ist.Damit zu deinem Finanzamt, die tragen es dann nach. Falls du die Steuererklärungen für die Vorjahre noch nicht abgegeben hast, ist das kein Probelm. Die zuviel gezahlte Kirchensteuer und den Soli bekommst du dan erstattet. Die Lohnsteuer ändert sich nämlich nicht durch die Eintragung eines Kindes (Dafür erhälst du ja Kindergeld)

Ja, wenn Du deshalb eine andere Steuerklasse hast, mußt Du natürlich mehr Lohnsteuer zahlen und der Kinderfreibetrag fällt auch weg.

Ja, da du einen geringeren Freibetrag dann nur hast,..

Das wirkt sich nur auf den Soli und die Kirchensteuer aus.