Plexiglas am Balkon - reichen 1,5mm Dicke?

6 Antworten

Aus diesem Grund habe ich den Vermieter aufgefordert, dass er links und rechts am Balkon einen Rauchschutz anbringt.

Und? Den muss und wird er deshalb noch lange nicht anbringen :-O

Gemietet ist, was vorhanden war. Und das Rauchen deiner Nachbarn gehört - wie gelegentliches Grillen oder der Gebrauch von Duftkerzen - zu deren bestimmungsgemäßem Gebrauch der Mietsache. Da muss und wird dein Vermieter die Außengestaltung seiner Fasseade nicht mit dem Charme einer Infektionsstation oder der eines Terrariums verschandeln müssen.

Und darf deine entsprechenden Versuche unter qaulifizierter Abmahnung mit Androhung fristloser Kündigung beseitigt verlangen.

G imager761

Nicht ganz richtig. Gemietet wurde eine Wohnung ohne Balkon. Dann wurden Balkons abgebaut und die Nichtraucher wurden nicht informiert, dass es nun vorbei ist mit frischer Luft in der Wohnung. Woher soll ich als Nichtraucher wissen, dass Raucher sich vor ihren eigenen Qualm ekeln und deshalb auf den Balkon gehen.

Der Mangel ist also Jahre später eingetreten. 

1.5 mm ist definitiv zu dünn für diese Grösse. 6mm scheint mir das Minimum zu sein. Denk daran, es könnte mal sehr windig sein. Auch müsste die Wand sehr gut befestigt werden.

Im Rahmen 3-4 mm, Rahmenlos 10-12mm. Aber was soll das bringen, solange Du keine luftdichten Kiste Bausteine der Qualm durch. Ich befürchte, der Vermieter  wird sich weigern.

Du hast ihn aufgefordert .... und was hat er dazu gesagt?

wird er es machen? dann wählt er auch das Material aus ....

Ja, er hat vor 2 Wochen das 3. Schreiben deswegen erhalten. Heute läuft die Frist ab. Heute ist auch Sprechstunde, mal sehen was die sagen.

Solange das Statisch keine Bedeutung hat(Absturzsicherung) und es Windfest ist was ich stark annehme sollte die Mat. Stärke ausreichen , 3mm halten sich nicht mehr Qualm ab....

Ja solange es dicht genug ist und dich nicht sonderlich stört wäre es eine gute Idee

Bei der Idee dürft es bleiben: Über die Gestaltung der Außenfassade hat der Eigentümer ausschl. Weisungsrecht :-)

Der Belästigte darf sich hinter einen Ventilator setzen, wenn der Qaulm nicht auf seinen Balkon ziehen darf :-)

@imager761

Der Anwalt hat gesagt, dass dies bei 4 bis 6 Rauchern, die einem z.B. Nachts die gesamte Wohnung verpesten eine gute Lösung ist. Ansonsten gibt es nur noch eine gerichtliche Unterlassungsklage. Der Vermieter hat also die Wahl, zwischen extremen Krieg im Haus oder er baut für 200€ die 2 Plexiglasscheiben an. Die Balkons hat der Vermieter ja auch angebaut. Heute läuft auch die Frist ab und um 14:00 ist eh Sprechstunde beim Vermieter, mal sehen ob er die richtige Entscheidung trifft.