Platz für Krankenwagen machen, auf Trottoir fahren und Felgen beschädigen?

15 Antworten

Theoretisch würde bei einer Beschädigung deines Fahrzeuges der Kommunale Schadenausgleich (KSA) als Versicherer deiner Gemeinde in Anspruch genommen werden (z. B. Beschädigung des Federbeines, da der Gullideckel sich abgesenkt hatte).

Hier ist es jetzt allerdings anders gelagert. Ein (zu) hoher Bordstein stellt keine Beeinträchtigung der Straße ein, so dass ein Verkehrsteilnehmer fahrlässig zu Schulden kommen würde. Im Gegenzug muss einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht absoluter Vorrang gewährt werden. Die Entscheidung auf einen hohen Bordstein zu fahren, obliegt dir und muss im Einzelfall abgewogen werden. Es gibt Fälle, wo es zu einem Bußgeldverfahren gekommen ist, da der Fahrer eines PkW nicht auf den Bordstein fuhr und der Einsatzwagen dadurch in seiner Weiterfahrt gehemmt wurde. Allerdings war das ein spezieller Fall (nur eine Fahrspur, zweite Fahrspur war als Baustelle gesperrt, zusätzlich noch an einer Kreuzung mit Ampel, hoher Bordstein rechts). Der Fahrer wurde zu einem Bußgeld herangezogen, da er nicht in die Kreuzung eingefahren bzw. den Bordstein benutzt hat.

Benutzt du den Bordstein obliegt es deiner Einschätzung ob dein Auto dadurch beschädigt wird. Es ist hierbei immer darauf abzustellen ob der Einsatzwagen auch ohne dass du auf den Bordstein gefahren wärst an dir vorbei gekommen wäre. Beschränkst du den Einsatzwagen ansonsten in seiner Weiterfahrt, musst du den Bürgersteig benutzen, ansonsten nur die Geschwindigkeit verringern und den Einsatzwagen vorbeilassen.

Man kann von einem Kraftfahrzeugfahrer verlangen dass dieser einschätzen kann mit welcher Geschwindigkeit ein Bordstein zu befahren ist. Dass es zu einer Beschädigung kommen kann wenn man dies mit höherer Geschwindigkeit macht ist jedem verständlich, deswegen würden der KSA dann auch nicht in die Haftung eintreten.

Einem Krankenwagen Platz machen ist genau so, als würde man selbst Hilfe leisten. Und auch bei einem Polizeiwagen muss man von einem Notfall (Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben) ausgehen.

Wenn du ein Unfallopfer ins Krankenhaus bringst, haftet der Verursacher oder notfalls die Gemeinde für deine blutigen Polster. Und das dürfte auch für Fahrzeugschäden gelten.

Du haftest selbst.

Als Fahrzeugführer ist du für dein Fahrzeug verantwortlich und es zwingt dich keiner, dein Fahrzeug zu beschädigen.

Du solltest bei einem sich näherndem Einsatzfahrzeug natürlich so schnell wie möglich Platz schaffen, musst du ja auch, aber das ohne Eigengefährdung. Das heißt: Frühzeitig blinken und die Geschwindigkeit verlangsamen. Gegebenenfalls auch ganz abbremsen oder sich eine Lücke suchen. Auch kann es an Kreuzungen helfen als erstes Fahrzeug die Haltelinie zu überfahren.

Was ist Dir wichtiger? - Deine Felgen oder die Gesundheit oder das Leben eines anderen Menschen.

Da ist die Frage nach der Haftung doch wohl zweitrangig.

Gut gesprochen, aber wenn man selbst in einer solchen Situation ist denkt man darüber anders, ich würde auch nicht meine Felgen beschädigen um einen Krankenwagen oder Polizei Platz zu machen, entweder ich kann zur Seite fahren um Rettungswagen / Polizei vorbei zulassen ohne mein Fahrzeug zu beschädigen, oder es geht halt nicht.

Niemand wird gezwungen sein Fahrzeug zu beschädigen um Platz zu machen, was nicht geht, das geht nicht.

@Leon97531

Also, deine Felgen, die du jedezeit "neu" bekommen kannst, sind dir wichtiger als ein Menschenleben. Ich hoffe, meine Organspende trifft nicht dicht, sorry.

@froderick

Nein ein Menschenleben ist wichtiger, aber ändert nichts an der Tatsache das niemand sein Fahrzeug beschädigen muss um Platz zu machen, was nicht geht, geht halt nicht.

Fährst du in einem solchen Fall jemand anderen hinten auf wenn der Platz nur dann ausreichen würde für den Krankenwagen um vorbei zu kommen ? Oder fährst du in die Leitplanke um den nötigen Platz zu erreichen ?

Du bist eine Knalltüte.Ich würde meine Felgen nicht ruinieren nur weil ein Wagen mit Blaulicht kommt.Ich würde weiterfahren bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit.Es steht in keinem Gesetz.daß ich um jeden Preis platzmachen muß. Und so dicke hast du das wohl auch nicht. Bei uns im Ort fährt die Polizei mit Blaulicht Pommes holen.Und dafür fahre ich mir mein Auto kaputt? Hast du schon mal was von:verhältnismäßigkeit der Mittel gehört.

Wer hat in dem Fall die Felgen kaputt gefahen?

Wer bezahlt also den Schaden an deinen Felgen?