Plakatieren...wie sind die Gesetze?

11 Antworten

Generell gilt erst mal: Ohne Erlaubnis darf man nirgendwo etwas anbringen, egal was und egal wo... auch nicht die Spuckizettel an Laternen.

Erst mit Erlaubnis darf dies gemacht werden und die Erlaubnis kann nur der Eigentümer geben und das sind in der Regel die Kreise, Städten und Gemeinden. Diese haben entsprechend alle ihre eigenen Verordnungen... manche erlauben gewisse Sachen, manche erlauben nichts... und solange es keine Regelungen gibt gilt es immer als nicht erlaubt (immer = Sachbeschädigung).

Das gilt aber nur für die öffentlichen Sachen wie Laternen, Schilderstangen etc, die der Gemeinde etc. gehören.

Stromkästen und Co. gehören den entsprechenden Firmen und sind kein öffentliches Eigentum. Hier müsste die entsprechende Firma, z.B. der Stromnetzbetreiber zustimmen und das wird so gut wie nie passieren. Auch Altglascontainer etc. gehören den Entsorgungsbetrieben, die dieses aufgestellt haben. Diese sind meistens auch privatisiert und selbst wenn sie zur Gemeinde etc. gehören, gelten auch da, dass der Eigentümer, also das Unternehmen, zustimmen muss und nicht die allgemeine Regelungen der Gemeinden etc. zählen.

Kurz: Grundsätzlich darf man ohne Genehmigung nirgendwo etwas anbringen, keine großen Plakate und auch keine "Spuckizettel"!

Das Anbringen von Werbung und Informationen an fremdem (auch öffentlichem) Eigentum ist ohne Erlaubnis nicht zulässig und stellt Sachbeschädigung (an öffentlichen Stellen evtl. zusätzlich unerlaubte Sondernutzung) dar. Auch wenn andere sich nicht daran halten, sollte man von solchen Maßnahmen Abstand nehmen und legale Werbemethoden nutzen.

Aber was zum Beispiel ja erlaubt ist, ist so kleine Werbeaufkleber ("Spuckizettel") an Straßenlaternen zu kleben.

Wie kommst Du denn auf die lustige Idee?

Die Laterne gehört der Gemeinde oder dem Stromversorger und wenn Du etwas anklebst, dann ist das Sachbeschädigung und Du machst Dich schadensersatzpflichtig.

Wie fändest Du es denn, wenn jemand Dir Zettel ans Fahrrad klebte oder an Deine Fensterscheibe???

Also, keine Ahnung was ein "Spuckizettel" ist, aber ich weiß dass es durchaus verboten ist, wenn ein bekannter Lebensmittel-Discounter Wegweiser an Laternen klebt (auch nur 7 cm breit und Ca 30 cm lang)

aushängen darfst Du nur dort, wo es Dir genehmigt wurde. Also beim Metzger oder Bäcker welchen Du gefragt hast (in deren Schaufenster). An allen öffentlichen Plätzen musst Du eine Genehmigung beim Ordnungsamt (?) einholen, egal welche Größe der Zettel hat