Was soll ich tun wenn nachträglich behauptet wird, dass ich Plagiate verkauft hätte?

3 Antworten

Der hat Geldnot.

Einfach ganz cool bleiben.

Wenn er weiter nervt, sag, er soll dich anzeigen und ab sofort in Ruhe lassen.

Gar nix machen. Wenn der andere den Vertrag anfechten will, ist er in der Beweispflicht, nicht du.

Ich war mir bis jetzt sicher das es originalware war, konnte es allerdings nie durch den Beleg beweisen da sie ein Geschenk waren,

Grundsätzlich nur Ware verkaufen, deren Herkunft zweifelsfrei belegbar ist, dann geht man solchen Problemen aus dem Weg.

Der Käufer kann eine Anzeige erstatten. Der Verkauf gefälschter Markenware wird in Deutschland nach §143 Markengesetz strafrechtlich verfolgt. Die ermittelnden Behörden werden sich dann schon über das wie nachweisen ihre Gedanken machen... (was Dich anbetrifft der Beschenkende ist ja wohl nicht Mister X...der kann also auch nach der Herkunft der Sneaker von der Staatsanwaltschaft befragt werden)...

Bei einer falschen Anschuldigung hätte allerdings auch die Gegenseite ein Problem.

Also denjenigen ansprechen, der Dir die Schuhe geschenkt hat und nach der Herkunft der Schuhe befragen. Einen guten Grund für die Frage hast Du ja jetzt. Stellt sich heraus das Du gefälschte Schuhe geschenkt bekommen hast solltest Du Dich dann mal ganz schnell gegenüber dem Käufer entsprechend äußern und eine Rückabwicklung des Kaufes anbieten.

Der Käufer kann allerdings auf Erfüllung (Originalware liefern oder geldlicher Ersatz) des geschlossenen Kaufvertrages bestehen und zivilrechtlich vorgehen, wenn die Sache geklärt ist.

Danke für die Antwort :)
Ich habe mich mit dem Käufer geeinigt und mich tausendmal entschuldigt..
Also alles gut ausgegangen ;)
Lg