Plädoyer aus der Sicht der Staatsanwältin und des Anwalts des Angeklagten schreiben - wie denn?

1 Antwort

Ganz kurz beantwortet:

Nach Beendigung der Beweisaufnahme folgt zunächst das Plädoyer des Staatsanwalts, danach das der Verteidigung.

Im Plädoyer listet der Staatsanwalt noch einmal alle Punkte auf, die für eine Verurteilung relevant sind (Beweise, Zeugenaussagen usw.) Dann stellt er den Antrag auf ein bestimmtes Strafmaß.

Die Verteidigung hat im Plädoyer nochmals Gelegenheit, die Argumente des Staatsanwalts zu entkräften, und mit seinem Antrag der Strafzumessung ein milderes Urteil als gefordert zu erreichen.

Die Entscheidung über das Urteil liegt einzig und allein bei dem / den Richter/n. Die Entscheidung ist nicht zwingend an die Anträge von Staatsanwalt oder Verteidigung gebunden.

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