PKW Zulassung außerhalb des Zuständigkeitsbereich
Hallo erst mal, ich habe ein abgemeldetes Fahrzeug in 65529 Bad Camberg , Kennzeichen LM, stehen und wohne in 34355 Staufenberg, Kennzeichen GÖ. Kann ich das Auto nun in LM zulassen oder muss ich es nach GÖ "überführen"? Habe schon gegoogelt, aber die Infos sind alle von 2007/2008 und angeblich habe sich das geändert.
Danke
2 Antworten
Wenn du die Papiere hast, kannst du es schon ganz regulär in LM zulassen und dann zu dir nach Hause fahren.
Wenn irgendetwas zur Zulassung fehlt (beispielsweise TÜV), dann musst du ein Kurzzeitkennzeichen holen, damit du es heimholen kannst und den TÜV machen lassen kannst. Für das Kurzzeitkennzeichen brauchst du übrigens seit neuestens auch die Fahrzeugpapiere.
hier nun die Antwort von der zuständigen Zulassungsstelle:
Guten Tag,
eine Zulassung kann nach wie vor nur an der örtlich zuständigen Zulassungsstelle erfolgen. Ob Sie das Fahrzeug nach "Gö" überführen müssen, fragen Sie bitte die dortige Zulassungsstelle (Vorführpflicht ist unterschiedlich geregelt).
Freundliche Grüße im Auftrag
Peter Krick Fachdienstleiter Landkreis Limburg-Weilburg -Der Landrat- Amt für Öffentliche Ordnung Fachdienst Zulassungswesen Westerwaldstr. 111 65549 Limburg Telefon: 06431 296 716 Telefax: 06431 296 730 E-Mail: p.krick@limburg-weilburg.de Internet: www.landkreis-limburg-weilburg.de