PKW rechtswidrig abgeschleppt?
Hallo Zusammen
Ich habe mir ein Auto gekauft und ihn mit roten Kennzeichen auf eine Wiese gestellt. Die angrenzende Schotterstraße war dabei ungefähr 10 Meter vom Fahrzeug entfernt. Die Schotterstraße ist für Kraftfahrzeuge alle Art verboten und die nächste Gemeinde ist ca. 2 km entfernt (Ortsschild). Anschließend habe ich die roten Kennzeichen entfernt und bin nach hause gegangen. Am nächsten Tag wollte ich nach meinem Fahrzeug schauen, habe es jedoch nicht auffinden können. Polizei: Es hat jemand gemeldet das auf einer Wiese ein Fahrzeug ohne Kennzeichen steht. Wir haben den Halter nicht ermitteln können, da die Fahrgestellnummer nicht sichtbar war. Somit sind wir davon ausgegangen, dass das Fahrzeug gestohlen sein könnte und haben es abschleppen lassen und das Fahrzeug sichergestellt zur Sicherheitsverwahrung. Sie dürfen die Abschleppkosten + Parkgebühren des Abschleppdienstes zahlen.
Frage: Durfte die Polizei mein Auto sofort abschleppen?
- Ich dachte das nur Fahrzeuge abgeschleppt werden dürfen die Verkehrsteilnehmer behindern oder die Verkehrssicherheit gefährden.
- Gehört eine Schotterstraße außerhalb einer Ortschaft, welche für Kraftfahrzeuge aller Art verboten ist, zur Kategorie der "öffentlichen Straßen" ? Sie müsste doch für den öffentlichen Verkehr nicht zugänglich sein.
- Das Fahrzeug stand auf der Wiese ganze 10 Meter von der Straße entfernt. Es wäre möglich das die Wiese verpachtet oder Privatgrundstück ist.
- Muss dem Halter nicht zuerst durch den "Roten Punkt" darauf hingewiesen werden das er sein Fahrzeug zu einer bestimmten Frist zu entfernen hat?
- Am Fahrzeug wahren alle Fenster und Türen geschlossen. Durfte die Polizei durch eine Annahme zum Diebstahl das Fahrzeug zur Sicherheitsverwahrung entfernen?
Herzlichen Dank im Voraus für die Antworten !
3 Antworten
Du mußt die Überschrifft ändern, denn das Abschleppen war rechtens! Da es ein Verwaltungsakt ist, kannst du natürlich dagegen klagen, aber das ist sinnlos, weil das Fehlverhalten liegt auf deiner Seite. Durch das Abmachen der Kennzeichen hast du der Behörde jede Möglichkeit genommen, mit dir in Kontakt zu treten.
Hallo. Da Du die Kennzeichen entfernt hast, galt das Fahrzeug als nicht angemeldet. Nicht angemeldete Fahrzeuge darfst Du nur auf Deinem Privatgrundstück abstellen. Ob Du jemanden behinderst oder nicht spielt keine Rolle. Vielleicht hat die Polizei Kenntnis, wem die Wiese gehört und der Eigentümer konnte mit Deinem Fahrzeug auch nichts anfangen. Oder das Grundstück gehört der Stadt. Dann gehört es zum öffentlichen Raum. Da das Grundstück in jedem Fall nicht Dir gehört, war die Maßnahme meiner Meinung nach rechtens. Wenn der Verdacht einer Straftat besteht, muss man auch keine Aufforderung mit Fristsetzung am Fahrzeug befestigen.
Hey Awoken,
da muss ich dich leider enttäuschen. Die Maßnahme dein Fahrzeug abzuschleppen war rechtens.
Wenn ein Kraftfahrzeug keine Kennzeichen hat gilt es zunächst einmal als abgemeldet. Abgemeldete Fahrzeuge haben im "öffentlichen Verkehrsraum" nichts zu suchen, du dürftest sie lediglich auf deinem Privateigentum "aufbewahren".
Die Polizei ist davon ausgegangen, dass das Fahrzeug eventuell gestohlen wurde im Rahmen der Gefahrenabwehr, also zum "Schutz des Eigentums" war es durchaus berechtigt, das Fahrzeug abzuschleppen und in Verwahrung zu nehmen, bis der Eigentümer ermittelt wurde.
Die Frage ist, warum stellst du dein Fahrzeug mitten auf eine vermeintliche private Wiese und nicht auf dein Grundstück?
Da wirst du in den sauren Apfel beißen und die Kosten erstatten müssen.