PKW mit Autotür beim einsteigen beschädigt. Grobe Fahrlässigkeit?

6 Antworten

Die Haftpflichtversicherung kennt keine Regressansprüche bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens. Genau für sowas ist sie ja da.

(Grob fahrlässiger Verstoß gegen Obliegenheiten ist da schon eine andere Sache aber hier nicht relevant.)

Bei einer gescheiten Kfz Versicherung ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit auch bei Kaskoschäden gegeben, aber auch das nur nebenbei.

... aber PKWs ohne Türen gibt es doch kaum noch, oder?

Und wenn so ein Schaden angerichtet wurde wie hier, ordnet alles die KH (nur für N.U. KHV), so zumindest lese ich die Spielregeln.

Nein, ich denke es gibt keinen Grund, Vorsatz anzunehmen. Solche Vorfälle passieren und die Versicherungen wissen es.

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur und auschließlich Schäden aus leichter und grober Fahrlässigkeit.

Nein, sie kann niemanden in Regress nehmen, das geht in der Haftpflicht nicht.

Nein das wird nicht der Fall sein ....  wenn es nicht zu oft passiert ...

Das kann sogar sehr oft passieren - KFZ-Haftpflicht ist eine gesetzliche Pflichtversicherung.

@Menuett

aber wenn es zu oft passiert und Betrugsverdacht besteht holt die Firma sich das Geld zurück ...