PKW mit Autotür beim einsteigen beschädigt. Grobe Fahrlässigkeit?
Guten Abend. Mir ist heute auf dem Supermarkt Parkplatz ein großer Mist passiert.
Hatte mein Auto mit eingelegtem Gang aber nicht angezogener Handbremse ( war in Eile, normalerweise ziehe ich beim parken immer die Handbremse) geparkt. War dann einkaufen und als ich zum Wagen zurückkam, Einkäufe in den Kofferraum gepackt und zur Fahrertür eingestiegen. Habe noch meinen Einkaufschip in die Mittelkonsole gelegt und aus Gewohnheit dabei die Kupplung gedrückt um dann eben den Motor zu starten . Die Auto Tür stand noch offen. Durch das betätigen der Kupplung und nicht angezogener Handbremse rollte der Wagen langsam nach vorne, was ich gar nicht bemerkte ( wie gesagt passierte alles in einer Bewegung beim einsteigen innerhalb von 5 Sekunden oder so). Als ich plötzlich merkte, dass der Wagen rollt, wollte ich ruckartig die Tür zuziehen und stieß sie dabei aus Versehen gegen das Nachbarauto. Durch den Rollvorgang stieß die Tür insgesamt dreimal an das Auto und es sind drei Schrammen entstanden. Ich wartete dann bis der Halter aus dem Einkaufsladen kam, nahm seine Daten auf und wir tauschten uns aus und ich habe den Schaden mittlerweile meiner Versicherung schon gemeldet.
Meine Frage Bzw. Befürchtung ist nun:
Könnte mir die Versicherung aufgrund des beschriebenen Vorganges grobe Fahrlässigkeit unterstellen und Regressansprüche gegen mich geltend machen, Weil ich die Kupplung gedrückt habe obwohl die Handbremse nicht angezogen war und somit damit rechnen musste, dass der Wagen beginnt zu rollen ?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr sehr dankbar .
6 Antworten
Die Haftpflichtversicherung kennt keine Regressansprüche bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens. Genau für sowas ist sie ja da.
(Grob fahrlässiger Verstoß gegen Obliegenheiten ist da schon eine andere Sache aber hier nicht relevant.)
Bei einer gescheiten Kfz Versicherung ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit auch bei Kaskoschäden gegeben, aber auch das nur nebenbei.
... aber PKWs ohne Türen gibt es doch kaum noch, oder?
Und wenn so ein Schaden angerichtet wurde wie hier, ordnet alles die KH (nur für N.U. KHV), so zumindest lese ich die Spielregeln.
Nein, ich denke es gibt keinen Grund, Vorsatz anzunehmen. Solche Vorfälle passieren und die Versicherungen wissen es.
Die Haftpflichtversicherung zahlt nur und auschließlich Schäden aus leichter und grober Fahrlässigkeit.
Nein, sie kann niemanden in Regress nehmen, das geht in der Haftpflicht nicht.
Nein das wird nicht der Fall sein .... wenn es nicht zu oft passiert ...
aber wenn es zu oft passiert und Betrugsverdacht besteht holt die Firma sich das Geld zurück ...
Das kann sogar sehr oft passieren - KFZ-Haftpflicht ist eine gesetzliche Pflichtversicherung.