PKW für ca. ein halbes Jahr abmelden.

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@annokrat hat es schon richtig dargestellt,der Pkw darf nicht mehr als 6 Monate abgemeldet werden, sonst verlierst du deinen Schadensfreiheitsrabatt. Du sparst aber durch diese Abmeldung /2 Jahr Versicherungsbeitrag und 1/2 Jahr KFZ-Steuer.

Danke für den Stern und gerne mal wieder

wenn das auto mehr als 6 monate im kalenderjahr angemeldet ist, zählt dies als volles jahr beim schadensfreiheitsrabatt. somit hast du keine negativen effekte wenn du das fahrzeug für weniger als 6 monate im kalenderjahr stilllegst.

annokrat

Danke für deine schnelle Antwort :-) Gruss Inga