PIN-Kartenzahlung im Geschäft - muss die Verkäuferin die Karte mit fremden Namen annehmen?

6 Antworten

Nein, du mußt sie nicht annehmen, wer sagt denn, das sie Verheiratet sind. Kommt die Käuferin allerdings mit Vollmacht und Ausweis des Karteninhabers kannst du sie akzeptieren. 

Wenn ich sie trotzdem annehme und es stellt sich z. B. heraus, dass sie gestohlen ist, kann das Geschäft dann Probleme bekommen?

@Lilalu95

Pobleme bekommt keiner dadurch. Das Geschäft bleibt lediglich auf seinen Kosten sitzen, denn das Geld kann in diesem Fall von der Bank zurückgebucht werden.

@sumi79

Bei korrekter PIN-Eingabe und erfolgter Autorisierung hat der Händler eine Zahlungsgarantie.

@Rolf42

Auch dann darf die Kassiererin die Karte nicht annehmen, wenn diese offensichtlich einer Person anderes Geschlechts gehört. Im Zweifelsfall darf sie einen Personalausweis oder ein anderes Dokument verlangen um die Identität des Karteninhabers zu bestätigen.

@sumi79

In der Regel bekommt die Kassiererin heute die Karte gar nicht mehr in die Hand, da der Kunde die Karte selbst in das Lesegerät steckt oder (bei kontaktloser Zahlung) davorhält.

Wie soll die Kassierein da den Namen überprüfen? Oder wird der möglicherweise ebenfalls aus dem Chip ausgelesen und - für den Kunden unsichtbar - auf dem Kassenterminal angezeigt?

@Rolf42

Hey Rolf42

Grundsätzlich ist die Card zu prüfen.

Sicher ist das nicht der Alltag,aber mit Rückendeckung des Chefs gestohlene Karten durch winken geht nicht. 

@sumi79

Personalausweis darf nicht verlangt werden, untersagen die Zahlungsdienstleister.

Mir ist bewusst, dass viele Kunden die Karte auch selbst reinstecken .. das ist dann aber denke ich ein Fehler des Ladens. Der Name wird am Display nicht gezeigt, aber ich bin der Meinung, dass immer die Kassiererin die Karte prüfen und ins Terminal stecken sollte. Ich arbeite in der Bank und bekomme leider viel zu oft mit, dass die Frau die Karte des Mannes rumschleppt und damit bezahlt - ich verstehe nicht wieso. Das nehmen viele nicht ernst.

@Lilalu95

... welche ist es, die neben mir am Automaten steht und mich kontrolliert?

@Lilalu95
aber ich bin der Meinung, dass immer die Kassiererin die Karte prüfen und ins Terminal stecken sollte

Ich zahle entweder kontaktlos mit NFC-Kreditkarten oder per Apple Pay. Soweit kommt es noch, dass da eine Kassiererin dran rumgrabbelt.

Kontrollieren kann dich natürlich niemand, aber es ist eigentlich nicht rechtens. Ich verstehe die Schwierigkeit dahinter nicht, dass die Frau sich keine eigene Karte beschafft. Und wenn dann eben solche Situationen in Geschäften entstehen und die Frau dann nicht bezahlen kann, weil die Kassiererin es ablehnt dann wird auch noch diskutiert.

Hast du denn eine Anweisung, den Namen auf der Karte zu überprüfen?

In vielen Geschäften steckt der Kunde seine Karte auch selbst in das Lesegerät, so dass der auf der Karte angegebene Name an der Kasse gar nicht gelesen werden kann.

Daher gehe ich davon aus, dass du zwar die Kartenzahlung ablehnen kannst, wenn du den Verdacht hast, dass es sich um Missbrauch handelt, aber andererseits gar nicht verpflichtet bist, den Namen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.

Ich frage mich eben wer das bestimmt ob ich es prüfen muss - schließlich könnte die Zahlung ja Betrug sein und das Geschäft bleibt auf den Kosten sitzen, weil die Versicherung sagt, das Geschäft sei verpflichtet den Namen zu prüfen.

@Lilalu95

Das bestimmt der Arbeitgeber bzw. Geschäftsinhaber.

@Rolf42

Hey Rolf42

Verstehe ich dich richtig-der Geschäftsführer darf festlegen ob in seinem Laden mit offensichtlich gestohlenen Kreditcards gezahlt werden darf?

Na der sollte sich nicht erwischen lassen-weder von seiner Versicherung noch von der Polizei. 

@LouPing

Nein.

Aber er legt fest, ob das Kassenpersonal den Namen auf der Karte prüfen muss.

Nach meiner Erfahrung ist das in der Regel nicht der Fall.

Ob eine Karte gestohlen ist, wird durch Online-Abfrage gegen eine Sperrdatenbank überprüft. Ob der Karteninhaber seine Karte vertragswidrig an eine andere Person weitergegeben hat, braucht m.E. nicht das Problem des Händlers zu sein.

@Rolf42

... und natürlich muss der Arbeitgeber auch mögliche Vorgaben z.B. seiner Bank, seiner Versicherung oder der Polizei berücksichtigen, und dementsprechend sein Personal anweisen.

Vielen Dank euch allen für die tollen Antworten!

EC-Karten etc. sind personengebunden und deshalb auch nur vom Inhaber zu benutzen und von niemandem sonst. Ohne wenn und aber und ohne Ausnahmen. Es spielt auch keine Rolle ob es mit Lastschrift oder PIN ist, denn außer dem Karteninhaber darf niemand sonst die PIN wissen.

Du darfst (und sollst) künftig ruhig alle Karten ablehnen wo weißt oder denkst dass der Zahlende nicht der Eigentümer ist. Ganz egal wie sehr er sich aufregt oder sagt, dass er es schon immer so gemacht hat und nie jemand was gesagt hat. Denn das spielt keine Rolle, denn er ist JETZT bei DIR und du arbeitest korrekt und bist auf der sicheren Seite.

Du DARFST diese Karte NICHT annehmen. Jede Bank- bzw. EC-Karte darf nur vom Inhaber persönlich genutzt werden und darf nicht and dritte verliehen werden. Auch nicht an Ehefrau, Ehemann, Kinder, Onkel, Kumpel usw. 

Nicht annehmen. Ansonsten ist es eine Unsitte, dass Kunden die Terminals nicht selbst bedienen können.