Piaggio Roller Verkauf bei eBay Kleinanzeigen, Käufer will evtl. Geld zurück was tun?
Hallo!
Habe gestern bei eBay Kleinanzeigen meinen alten Piaggio NRG MC3 50CCM Motorroller verkauft. Beim Roller wurde vieles gewechselt und er hat das Problem, dass er beim Gas geben aus geht. Er hat das alles zugestimmt und den Roller gestern abgeholt, bezahlt und mitgenommen. Plötzlich schrieb er mich an, meinte welcher dummer Junge daran geschraubt hat. Er meinte er müsste genau so viel reinstecken usw. Er schrieb noch dass er normalerweise mir den Roller wieder bringen sollte und sein Geld wieder möchte. Ich schrieb bei der Beschreibung was der Roller so alles hat und dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Wer hat hier Recht und sollte Ich weiteres unternehmen oder die Mails weiterhin blockieren?
MfG
4 Antworten
Aus deiner Frage geht leider nicht hervor, ob alle Mängel, die der Käufer reklamiert, in der Beschreibung angegeben waren? Das kannst nur du wissen.
Wie ist es dann, z.B. wenn einige Kleinigkeiten nicht beschrieben wurde?
Dann reklamiert der Käufer zu Recht. Ob es sich deiner Meinung nach um eine Kleinigkeit handelt, spielt keine Rolle. Auch bei einem Privatverkauf muss die Beschreibung korrekt sein.
Es ist ein Verkauf von Privat an Privat. Da ist die Garantie ausgeschlossen.Außerdem hat er den Mangel, dass der Roller beim Gasgeben ausgeht akzeptiert. Es gilt also "gekauft wie angesehen". Wenn Du nicht die Unwahrheit gesagt hast, z. B. auf Nachfrage einen größeren Mangel verschwiegen hast, hat der Käufer keinerlei Rechte, die Ware zurückzugeben und das Geld zurück zu verlangen. Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite.
Wie ist es dann, z.B. wenn einige Kleinigkeiten nicht beschrieben wurde? Weil normalerweise lag das Hauptproblem glaube am Gaszug, weil er beim Gas geben ausgeht. MfG
Soweit ich weiß, ist es ein provatverkauf und Du hast den Käufer darauf hingewiesen, dass er den Roller nicht mehr zurückgeben kann. Solange der Zustand des Rollers sich nicht gravierend von dem unterscheidet, wie Du ihn beschrieben hast, hat der Käufer nicht das Recht, ihn zurückzugeben.
Da es sich um einen privatverkauf handelt bist du zu keinerlei Gewährleistung verpflichtet. Wenn dieser Roller gesehen und danach gekauft wurde hat es sich somit für dich erledigt! Wenn er rein im Internet verkauft wurde dann hat er das Recht wenn die Mängel nicht genau beschrieben wurden den Roller zurückzugeben, da es sonst eine Klage wegen Täuschung oder Betrug geben kann.
Wie ist es dann, z.B. wenn einige Kleinigkeiten nicht beschrieben wurde? Weil normalerweise lag das Hauptproblem glaube am Gaszug, weil er beim Gas geben ausgeht. MfG
Habe dem bei eBay Kleinanzeigen eingestellt, da hat sich jemand gemeldet, gekommen, angeschaut, abgeholt und wieder gegangen. Danach löschte Ich die Kleinanzeige da der Roller verkauft wurde.
Dann ist das sein Problem, somit bist du zu nichts verpflichtet
Wurde der Roller online verkauft?