pflichtteilsverzicht anfechtung

5 Antworten

ich weiß das das alles eine riesengroße dummheit von mir war das zu unterschreiben. meine frage nun... kann man das anfechten?

Die Anfechtung eines notariell beurkundeter Erb- und Pflichtteilsverzichts käme n. §§ 119, 123 BGB nur dann in Betracht, wenn du über die verkehrswesentlichen Eigenschaften getäuscht wurdest.

Dir also vorgekaukelt würde, das Haus oder Vermögen der künftigen Erblasserin wäre nichts wert, und darauf könne man dann ja gut verzichten. Das vermag ich hier nicht zu erkennen.

Ebensowenig eine "Ausbeutung der Zwangslage", "Unerfahrenheit", "Mangel an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche" n. § 138 II BGB.

Vielmehr liegt deinerseits "nur" ein Irrtum in der Sache vor, man würde trotz Verzicht ein anderes Haus bekommen.

Dem steht aber die Belehrung des Notars und Verlesung mit allseitiger Unterschrift diametral entgegen :-O

Ein einseitiger Widerruf wäre daher nicht möglich; dass dem beide Parteien jetzt zustimmen sollten, halte ich hingegen für sehr unwahrscheinlich.

G imager761

mir wurde gesagt das auf diesem haus ca 50.000 euro schulden sind und ich war damals mittellos und lebte von ALGII. das haus hatte meine mutter ca 2 jahre zuvor von ihrer mutter überschrieben bekommen, es war damals schuldenfrei. es wurde viele reperaturen an dem haus durchgeführt, welche mit sicherheit zu diesen schulden führten. meine schwester übernahm auch die schulden. zu dieser zeit war ich psychisch auch sehr angeschlagen, hatte mich von meinem mann getrennt und war mit meinen kindern in eine eigene wohnung gezogen. ist da vielleicht doch irgendwas möglich oder gehört es in die schublade " lerne aus den fehlern " :-) mfg

Damit gehst Du am besten zum Anwalt....wie alt warst Du denn, als Du das unterschrieben hast ?

Sicher kann man sowas vor Gericht ausfechten und die Verzichtserklärung anfechten, wenn dir unter Vorspielung falscher Versprechen ein Irrtum unterlaufen ist....allerdings gibt es hierfür sicher auch Verjährungsfristen.

Das kann nur ein Anwalt klären, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du das auf jeden Fall machen, wenn nicht, müsstest Du mal bei einem Anwalt (am besten einem Fachanwalt für Familien- und Erbrecht) Beratung einholen. Wenn Du unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegst, kannst Du hierfür eine Beratungshilfe beantragen.

danke, das habe ich auch vor, nur wollte ich eben wissen ob es sinnvoll ist oder ob ich da überhaupts nicht machen kann.

@agneswurzel

Da Du hier in der Annahme gehandelt hast, dass Du ja das andere Haus dafür bekommst, dies aber eine Täuschung war, kann man evt. was machen, da auch ein Versprechen rechtlich verbindlich ist....allerdings wird dies schwer nachzuweisen sein.

Demnach ist hier eine Einschätzung eher unmöglich.....ABER: Ich würde dir tatsächlich raten, da es ja nicht um Peanutz geht, wirklich einen Anwalt zumindest mal beratend tätig werden zu lassen. Eine Beratung ohne RSV liegt in der Regel bei ca. 190 Euro......

Wenn Du nur das geringste in der Hand hast, was für eine Täuschung spricht, dann versuch es, vielleicht lohnt es sich doch. Wenn nicht, machst Du dir aber nicht dein ganzes Leben lang Vorwürfe, dass Du es nicht versucht hättest ;-)

@benjaminbbaum

ich werde auf jedem fall zu einem fachanwalt gehen, ich würde mich echt freuen wenn da was zu machen wäre, aber eben abwarten. danke für den tipp

@benjaminbbaum

Da Du hier in der Annahme gehandelt hast, dass Du ja das andere Haus dafür bekommst, dies aber eine Täuschung war,

Unsinn. Niemand kann die Gedanken eines anderen erraten und sich deshalb den Vorwurf einer Täuschung n. §§ 119, 123 BGB vorwerfen lassen :-(

Vielmehr glaubte die Fragstellerin, sie würde schon noch das andere Haus bekommen, obwohl ihr spätestens der Notar etwas anderes erläutert haben dürfte :-)

Nach allem, was geantwortet wurde von imager761 und SaVer79 ist der Weg zum Anwalt sinnlos. Du hast es im Vertrag schwarz auf weiß- und keiner hat dich gezwungen, ihn zu unterzeichnen. Wenn du dich damals nicht dazu in der Lage gesehen hast, hättest du um Aufschub bitten können- immerhin wollten die etwas von Dir und nicht Du von denen. Nun gehst Du leer aus, so bitter das auch ist.

Hallo,

hier steht was zu Deinem Problem:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/anfechtung.html

Um einen Besuch bei einem Anwalt wirst Du aber nicht rumkommen.

Gruß

K.

danke, das macht mir nun doch einen kleinen funken hoffnung

@agneswurzel

Ja, und es ärgert mich, wenn jemand ohne Ahnung Unsinn und unbegründete Hoffnung verbreitet und dich zu einem Anwalt drängt, der sich an dir ordentlich bereichert.

@imager761

Wo kann sie dann Rat bekommen, wenn nicht bei einem Anwalt ? An wen kann sie sich dann wenden ?

Wurde der Vertrag denn bei einem Notar abgeschlossen?

ja, leider und so denke ich eben das ich da nichts mehr machen kann

@agneswurzel

In der Regel wird doch dann in dem Vertrag auch vereinbart, was Du für Deinen Verzicht erhälst....steht das denn nicht drin?

@SaVer79

"...der verzicht erfolgt unentgeltlich, ausgleichszahlungen sind nicht zu leisten..." so stehts geschrieben. ich ärgere mich nun darüber das ich das damals unterschrieben habe

@agneswurzel

Nachvollziehbar. Aber eine vor einem Notar abgegebene Willenserklärung ist dem Grunde nach unanfechtbar und in der Sache, dass du glaubtest, dann doch das ander Haus zu bekommen, hast du dich schlicht geirrt.