Pflichtteil trotz ehevertrag
Mein Vater hat mit seiner 2. Ehefrau einen Ehevertrag indem sie sich gegenseitig von Erbansprüchen ausschließen. Ist damit auch das Recht auf den Pflichtanteil erloschen, oder müssen wir Kinder den Pflichtanteil an sie auszahlen?
5 Antworten
Ein notarieller Erbverzicht schließt einen Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch gleichermaßen aus.
G imager761
Die Sache ist die:
Auf den Pflichtteil können Erben zu Lebzeiten nur dann verzichten, wenn dieser Verzicht in Form eines Notariatsaktes festgehalten worden ist, und ob das in eurem Fall zutrifft, das müsst ihr selbst kontrollieren bzw. prüfen lassen. Denn ein Ehevertrag wird zwischen den beiden Eheleuten abgeschlossen, und ist hauptsächlich dazu gedacht, um im Falle einer Scheidung Streitigkeiten um Finanzielles zu vermeiden.
Das Ganze ist ein "heikles" Gebiet, und ihr solltet, um Überraschungen" zu vermeiden einen Notar kontaktieren. Das kostet zwar (und gar nicht wenig ... aber ... wenn es um etwas mehr Geld geht würde ich sagen: Besser vorsorgen als "nachsehen" ...!
Da wäre ich nicht so sicher ... wenn es um deren Pflichteil geht ...
Nach Eintritt des Erbfalls sicherlich :) Nur zu Lebzeiten stelle ich mir das schwierig vor.
hmmm ...... könntest Recht haben! Eine kurze Frage in der Kanzlei könnte in diesem Punkt Klarheit bringen.
In § 2346 BGB ist die Frage eindeutig geregelt_Der (formal wirksam erklärte) Erbverzicht - allerdings möglicherweise beschränkt auf das "gesetzliche" Erbrecht, nicht ein testamentarisch zugewendetes - schließt den Verzicht auf den Pflichtteil ein. Bei Tod Ihres Vaters würden Sie und ihre Geschwister als gesetzliche Erben der zweiten ERhefrau keinen Pflichtteil schulden. Prüfen Sie aber vorsichthalber, ob Ihr Vater die zweite Ehefrau testamentarisch zur Erbin eingesetzt hat und sich der Verzicht mglw. hierauf nicht erstreckt.
hey... Ich glaube den Pflichtteil bekommt man immer..... L.G.
welchen pflichtteil sollten die kinder an die eltern auszahlen?
Stimmt. Da auch der Ehevertrag notariell beurkundet wird, kann der Erb- und Pflichtteilsverzicht da gleich mit erklärt werden. Es kommt eben darauf an, ob irgendwo (im Ehevertrag oder in einer gesonderten Urkunde) so eine Erklärung gemacht worden ist. Allerdings habt ihr da als Kinder nicht unbedingt einen Auskunftsanspruch...