Pflicht zu Schönheitsreparaturen?
Hallo, haben folgende Klausel zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, ist diese rechtswirksam oder nicht? Bei Einzug wurde die Wohnung wie vom Vormieter tapeziert gewesen war übernommen (er hat also nicht extra bei Auszug nochmal frisch renoviert) zählt das dann als unrenovierter oder renovierter Zustand bei Einzug? Ich habe diese Tapeten nach 6 Jahren immer noch dran jedoch teils farblich bemalt (Wandbild kräftige Farben). Was wäre meine Pflicht bei Auszug vorzunrhmen? Wegen Wasserschaden durch Unwetter ist jedoch überall unten an den Tapeten/den Wänden Schimmel muss ich dann trotzdem Renovieren, obwohl das sinnlos wäre, es müsste doch erst Sanierungsarbeiten bestimmt vorgenommen werden?
Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im Allgemeinen, die entsprechend dem Stand der Abnutzung:
In Küchen, Bädern alle____Jahre*
In Wohn und Schlafräume, Flur alle ___ Jahre*
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innenleben sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile. Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw das Tapezieren der Wände. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen fachgerecht vorzunehmen."
(*Hinweis es ist keine Zahl vor den Jahren angegeben also leergelassen das Feld)
Dankeschön.
1 Antwort
Entscheidend ist hier der Mietvertrag und/oder das Übergabeprotokoll bei Mietbeginn als Beweis für renovierte pder unrenovierte Wohnung, meistens steht dann "besenrein", wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.
Auch bei besenreiner Übernahme gilt bei Rückgabe: Keine dunklen oder grelle Farben an Decken und Wänden. Die Schimmelbildung wird dir auf die Füße fallen, weil du sie nicht rechtzeitig dem Vermieter gemeldet hast.