Pflicht während Hamburger Modell?

3 Antworten

Ich persönlich würde mich an die zeitlichen Vorgaben halten - alles andere halte ich für kontraproduktiv - und zwar für beide Vertragsparteien.

Wer als "Chef" einen Mitarbeiter in dieser Situation bedrängt, hat weder Ahnung von Personalführung noch vom Betrieblichen Wiedereingliederungs-Management.

Die konkrete Arbeitszeit liegt im Bereich des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts - da wirst Du nicht viel machen können - würde ich an Deiner Stelle auch nicht.

Fazit: Lasse Dich nicht beirren - und gute Besserung!

Ganz herzlichen Dank!

Das meinte der Sachbearbeiter von der Krankenkasse auch. Dann gehe ich halt 9:30 Uhr wieder, da kommen dann alle anderen Kollegen erst, die sicher 1000 Fragen haben, ich bin für den Kundendienst zuständig, soll natürlich Rechnungen wegschreiben, aber 7:30 Uhr ist wegen der Telefonbesetzung sooooo wichtig, denn ich bin auch das Sekretariat.

Ich war Freitag nur kurz bzgl. der Wiedereingliederung im Büro, nach dem Gespräch hatte ich plötzlich wieder akute Beschwerden, denn die Problematik ist ja auch Nervensache und wie Du schon erkannt hast, mit diesem Chef werden sie unendlich überstrapaziert. Aber ...... er geht zum Jahresende in Rente.

Jippiiiiiii 😂

Dann gute Nacht, der Wecker klingelt gleich 😁😁

Also ich bin der gleichen Meinung wie Nightstick.

Genau für diese geregelte Wiedereingliederung gibt es ja das Hamburger Modell.

Andernfalls könnte das ja nach belieben jeder Chef selbst entscheiden, was nicht Sinn der Sache ist.

Denke auch immer daran, deine Arbeitszeiten genau zu erfassen, damit du im Zweifel etwas in der Hinterhand hast.

Liebe Grüße und gute Besserung

2 Tage geschafft 7:30 bis 9:30 Uhr, aber danach bin ich fix und ...., dieser Bürostuhl ist tötlich und drückt auf den Nerv. Leider kommt mein neuer Stuhl (ich habe ihn selbst gekauft - orthopädische Ausführung 1.200 € 😀) erst zum Ende des Monats, bis dahin muss ich mit dem Vorhandenen Vorlieb nehmen. Voller Mist, ich würde so gern, aber nicht sitzen oder stehen können, machen es irgendwie unmöglich.

PS .... weil in 2 Wochen alle irgendwie gleichzeitig in den Urlaub dürfen, meinte meine Kollegin (sie arbeitet nur 5 Stunden), dass ich während der Zeit dann am Nachmittag/zum Feierabend kommen soll.

Sie kann sich das zwar wünschen, ist aber keinesfalls weisungsberechtigt. Mal sehen, was der Chef sagt. Derzeit würde das gar nicht gehen, ich schlaf ja nicht bis 13 Uhr und wäre bis zum Arbeitsbeginn ja dann schon strapaziert.

Wie doch Egoisten denken ..... sehr traurig.

Hab eine schöne Zeit und bleib vorallem gesund.

Du bekommst kein Geld vom Arbeitgeber sonder von der Krankenkasse. Damit ist dir dein Chef nicht weisungsberechtigt, was die Arbeitszeit angeht. Du bist weiter krank geschrieben. Dein Chef zahlt nichts für dich.

Das ist arbeitsrechtlich leider falsch!

Selbstverständlich hat das Unternehmen gegenüber seinem Mitarbeiter grundsätzlich auch bei einer Wiedereingliederung das Weisungsrecht (insbesondere hinsichtlich der konkreten Arbeitszeiten), auch wenn in dem Fall die Bezahlung von anderer Stelle erfolgt. Letztendlich sind der Mitarbeiter und das Unternehmen die Vertragspartner des gültigen Arbeitsvertrages.

Anm.: Das wäre ja noch schöner, wenn die dritte Partei (die Sozialversicherungsträger) bestimmen könnte, zu welcher Uhrzeit der Mitarbeiter im Betrieb zu erscheinen hat!

Das Einzige, was der Arbeitgeber nicht darf, ist, die Wiedereingliederungszeiten (z.B. aufsteigend erst zwei, dann vier, dann sechs und dann Vollzeit) willkürlich so zu legen, dass sie dem Zweck der gesundheitlichen Eingliederung widersprechen, oder gar aus bösem Willen heraus, um dem Mitarbeiter zu schaden oder ihn hinauszuekeln.

In diesem Fall müssten sich die drei Parteien (Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und Arbeitnehmer) noch einmal an einen Tisch setzen und die Einzelheiten der Wiedereingliederung besprechen und festlegen, wobei der AG die betriebliche Notwendigkeit seiner Arbeitszeit-Anordnung darlegen müsste.

Der AN wiederum müsste konkret belegen, warum er zu den entsprechenden Uhrzeiten nicht arbeiten kann.

@verreisterNutzer

dem ist nicht so. Der AN braucht nicht die "vereinbarte" Arbeitszeit zu arbeiten. Er/sie kann auch weniger arbeiten, wenn es der Gesundheitszustand sonst nicht zulässt. Auch kann er die Arbeitszeiten mit bestimmen. Der AG braucht der ganzen Sache nicht zuzustimmen (heißt er stimmt der Wiedereingliederung nicht zu). Das lezte Wort hat aber der AN, denn auch er bekommt weniger geld und probt nur die Arbeitsaufnahme.

@verreisterNutzer

Ich habe micn bei der Krankenkasse informiert, der AG kann tatsächlich die Zeiten festlegen und im Sinn eines "netten" Miteinanders sollte man diesen auch folgen.

Da ich nach 2 Tagen als Notfall im Krankenhaus gelandet bin, hatte es sich schnell erledigt.