Pflegekind/Ausbildung/Pflegegeld

2 Antworten

Der Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb wird dir deine Ausbildungsvergütung auf dein Konto überweisen. Von deinem Einkommen muß dein Lebensunterhalt bestritten werden.

Ich kenne mich mit Pflegegeld etc. nicht aus aber z.B. beim ALG2 würde dein Betrag für ALG2 gekürzt und du müsstet das mit deinem Einkommen ausgleichen. Dabei hat man aber Freibeträge.

U18 kannst du nicht selber entscheiden wo du wohnst.

Ü18 schon, dann hast du deine Ausbildungsvergütung und wahrscheinlich auch dein Kindergeld (oder Unterhalt).

Ach ja, die meisten Auszubildene müssen, wenn sie Einkommen haben, zu Hause "Kostgeld" abgeben. Wenn man staatliche Leistungen empfängt ist es zwingend notwendig.

sorry aber Ihre antwort konnte mir leider nicht kann so helfen.

Deine Pflegeeltern werden entsprechend weniger Pflegegeld erhalten, weil du ja mit deinem Gehalt zum Teil selbst für deinen Unterhalt aufkommen kannst (so die Argumentation des Gesetzgebers). Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, und ich kann dir nur emfehlen: besuche solange die Schule wie möglich, erlange den höchsten Schulabschluss und lass den Gesetzgeber solange zahlen wie nötig.

In einer eigenen Wohnung kannst du dein Gehalt behalten, es gibt ja dann kein Pflegegeld mehr, weil es kein Pflegeverhältnis mehr gibt.... ABER mit 17 Jahren kannst du ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten keine eigene Wohnung nehmen. Dito gilt auch für einen Zusammenzug mit der Freundin.