Pflegekind wird 18 möchte ausziehen?

3 Antworten

wenn du Pflegegeld zahlen kannst, kannst du ihr auch unterhalt zahlen

du bist ihr unterhaltspflichtig, nicht das amt

Fact ist, das ich nicht das Geld habe um eine Kaution zu finanzieren, hier geht es um Darlehnsbewilligung.

Selbstredend bekommt sie weiter von mir Geld, das wird allerdings nicht reichen - der RA vertritt mich dahingehend schon.

Meine Frage bezieht sich vorrangig auf das Prozedere der anzumietenden Wohnung.

Bei dem HPG gestern wurde eine Verlängerung der Maßnahme um ein halbes Jahr bewilligt ( nach Eintritt der Volljährigkeit ), weil sie bis Ende des Jahres ausgezogen sein möchte

@salzluft

vielleicht, eigentlich bekommt man das Darlehen nur, wenn man auch im leistungsbezug von denen ist

Hallo, mein Pflegesohn ist auch mit 18 Jahren in eine eigene Wohnung gezogen. Bei dem HPG kurz vor seinem 18. Geburtstag hat er den Wunsch geäußert, dass er in eine eigene Wohnung ziehen möchte. Ihm wurde dann angeboten in betreutes Jugendwohnen zu gehen. Das heißt, er bekam einen Betreuer an die Seite gestellt für ein Jahr. Dieser Betreuer war ihm behilflich bei der Wohnungssuche sowie bei sämtlichen Anträgen. Außerdem bekam mein Pflegesohn während dieses Jahres sein Geld vom JA weiter gezahlt. Sie haben auch für das Jahr die Miete übernommen. Eine Wohnung hatte er nach 3 Monaten gefunden.

Mein 2. Pflegesohn ist auch schon fast 20 Jahre und wohnt noch bei mir. Er ist im 3. Lehrjahr und, hat seit er in der Lehre ist, BAB erhalten. Allerdings wird das Geld von der BAB an das Jugendamt gezahlt, da ich ja vom Jugendamt noch das Pflegegeld für ihn bekomme.Wenn er jetzt ausziehen würde, bekäme er das Geld vom BAB selber zusätzlich zu seinem Ausbildungsgehalt. Außerdem würde dann auch sein Kindergeld an ihn gezahlt. Vom Jobcenter bekäme er dann nichts. Schließlich kann man ja nicht doppelt kassieren. L. G.  

Was ist hiermit?


"Berufsausbildungsbeihilfe – Die Mietbeihilfe auch für Azubis

Seit kurzem gibt es eine zusätzliche Mietbeihilfe für
Auszubildende und Teilnehmer an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen,
die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. In besonderen Fällen können sie
wie ALG II Empfänger eine zusätzliche Mietbeihilfe beantragen. Die
Mietbeihilfe bei der ARGE können jetzt auch jene beantragen, bei denen
Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, weil sie oder ihre Eltern zum
Beispiel zu viel verdienen!



Der Anspruch ist zulässig wenn:




Der Azubi unter 25 Jahre ist

Der Azubi nicht bei seinen Eltern wohnt

Kein BAB gezahlte wurde oder dessen Mietzuschuss nicht ausreicht

Es wurde vor dem Auszug bei den Eltern bei dem für ALG II zuständigen Amt der Mietzuschuss beantragt und die Erlaubnis zum Auszug
erhalten

Die Wohnung ist nach Größe und Preis „angemessen“ 
...."