Pflegedienst kündigen - Wie viel Geld kriege ich?

4 Antworten

An alle bisherigen Antwort schreiber:

leider falsche Antworten.

Kommt ein Pflegedienst ins Haus, so gibt es die Kombileistung. Bei PS 2 stehen dann mtl. 1144€ bereit.

Der nicht verbrauchte Anteil des Geldes bei Kombileistung wird prozentual auf das Pflegegeld umgerechnet und an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.

Bei ausschließlicher Pflege durch Angehörige/privat Personen gibt es Pflegegeld, das beträgt in PS 2  mtl. 458€.

Es gibt KEINE extra Bezalung von der Pflegekasse für pflegende Angehörige.

Das Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu und ist steuerfrei.

Gibt der Pflegebedürftige das Geld zur Sicherstellung seiner privaten Pflege an Angehörige weiter, so ist das OK und bleibt auch für die Angehörigen steuerfrei.

Bei Aufenthalt im Pflegeheim gibt es kein Pflegegeld, sondern die Sachleistung.

Die Pflegeperson, die wtl. mehr als 14 Std. Pflege u. hauswirtschaftliche Hilfe erbringt, erhält von der Pflegekasse Rentenbeiträge auf das Rentenkonto eingezahlt.

Dann steht dem Pflegebedürftigen die Verhinderungspflege (VHP)

n. § 39 SGB XI mit jährlich 1612€ zur Verfügung. Angehörige bis zum 2. Grad erhalten keine Bezahlung für die VHP.

Weiter gibt es nach § 45 SGB XI die sogenannten Entlastungsleistungen.

Hiefür stehen mtl. 104€ bereit. Diese sind jedoch nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen mit der Kasse abrechenbar.

Als Entlastungsleistung kann hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuung bei ambul. Pflegediensten eingekauft werden.

Wird die Pflege ausschließlich privat erbracht, so ist je nach Pflegestufe, bei PS 1 u. 2 , 1 x pro Halbjahr und bei PS 3 1 x im Quartal ein Pflegeberatungsbesuch n. § 37.3 SGB XI vorgeschrieben. Diese Pflegeberatungsbesuche sind der Pflegekasse nach zu weisen.

Erfolgen diese Pflegeberatungsbesuche nicht, kann die Pflegekasse die Pflegegeldzahlungen kürzen oder kompl. einstellen.

Den Pflegedienst müsst ihr euch selbst aussuchen. Die Kosten dieses Besuches trägt die Pflegekasse.

PS: Bin immer wieder erstaunt wieviel halb - oder unwissen hier verbreitet wird.

Schön das mal jemand antwortet der Ahnung hat

Es macht keinen Unterschied, ob ein Pflegedienst zu Euch nach Hause kommt oder ob Du ihn selbst versorgst. Es gibt 2 Arten von Pflegegeld und zwar das Pflegegeld für die Pflege zu Hause (egal wer diese ausführt) und das Pflegegeld für die Pflege in einem Pflegeheim.  Du bekommst nicht mehr Geld nur weil Du ihn selbst pflegen willst. Da gibt es feststehende Sätze. 

http://aok-bv.de/gesundheit/pflege/ambulant/index.html

Das stimmt so nicht. Wenn man selbst pflegt, bekommt der Pflegende im Namen des Gepflegten das Geld zur Erhaltung seiner Pflegeleistung. Wenn man einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, wird nur dieser bezahlt.

ballonfee lese eselbst einmal den von dir eingestellten Link. dann merkst du schnell, dass du eine falsche Antwort gegeben hast.

Dilithium, auch deine Antwort ist leider falsch.

Lest meinen Beitrag dazu.

Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.

Das Pflegegeld beträgt seit 2015:

bei Pflegestufe I beträgt 244 Euro monatlich,

bei Pflegestufe II 440 Euro und

bei Pflegestufe III 728 Euro im Monat.