pflastern bei frost?

2 Antworten

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen,ab welcher Außentemperatur nicht mehr gearbeitet werden darf,das kommt immer auf die jeweilige Arbeit an !

Das ist einzig und allein die Entscheidung des Unternehmers,wie lange er seine Mitarbeiter bei solchen Temperaturen arbeiten lässt. Er hat zu entscheiden,ab wann und wie lange, er bei der Agentur für Arbeit Schlechtwetter bzw.Kurzarbeit beantragt.

Das bringt bei Frost eh nichts,außer sinnlose zu vermeidende Nacharbeiten.

Solange die äußeren Bedingungen so sind, dass sich die Pflasterer bei Feierabend noch gut lösen lassen, was sollte dann dagegen sprechen!?!

Vielleicht ist dir auch bekannt,das sich im Aufbau bzw.dem Splitt auch Feuchtigkeit befindet,die sich bei Frost ausdehnt und somit eine Ausbesserung bei Tauwetter angesagt ist !