Pflanzen einer Hecke, Formulierung Teilungserklärung (Gartensondernutzung)

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Huch..hatte die Antwort noch geändert wurde aber wohl nicht übernommen. Da Du ja im Besitz der Teilungserklärung bist, dann gehe ich davon aus, dass Du die Wohnung gekauft hast. Sollte der Bauträger sich verpflichtet haben eine Hecke oder einen Zaun zu erstellen muss er dies auch tun. Es sieht eher so aus, dass er sich darum drücken will, da es eher ein nicht unerheblicher Betrag ist. Aber so etwas klärt man doch VOR einem Kauf.

Tja, darauf bin ich auch schon gekommen, hatte den Punkt mit der Hecke irgendwie verdrängt. Bei einer Nachfrage vorher, wurde mir mitgeteilt, dass die Hecke auf meine Kosten erstellt werden muss (alles nur mündlich), den Passus in der Teilungserklärung hatte ich da nicht mehr im Kopf.

Das ist "seltsam". Du schreibst der Bauträger? Ein Bauträger wird als solcher bezeichnet solange er die Immobilie erstellt. Ist es fertig gestellt, dann wäre er der Eigentümer der Immobilie. Ist es ein Mietobjekt oder hast Du es gekauft ? Es ist schon seltsam, dass dieser Punkt so in der Teilungserklärung aufgeführt ist. Dort steht es eher so...es darf oder darf nicht bepflanzt werden. So wie Du es schreibst hört sich es wie eine Baubeschreibung an. Aber eines ist klar, für 150 € bekommst Du keinen Zaun und auch keine Hecke. Das reicht gerade für die Anfahrtskosten. Sollte es tatsächlich aber so geschrieben stehen, dann hat sich der Bauträger schon verpflichtet eine Hecke auf Wunsch zu erstellen. Wie lief es denn bei den Anderen ab die schon eine Hecke haben?

Das bedeutet, dass der Bauträger - sofern die WEG dies wünscht - eine Hecke pflanzen kann. Das bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass Du selbst kein recht hast, selbiges zu tun, und der Bauträger ggfs. die Abtrennung durch eine Maßnahme seiner Wahl verwirklichen kann. Pflanzungen dieser Art müssen m.E. durch die WEG beschlossen werden, weil das Sondernutzungsrecht alleine dies nicht abdeckt.

Danke! Der Stand der Dinge ist momentan so, dass ich auf eigene Kosten eine Hecke anlegen kann, jedenfalls hatte der Vetreter des Bauträgers keine Einwände, als ich danach fragte (er hat auch den Termin mit der Gartenbaufirma ausgemacht). Die anderen beiden MFH in der Siedlung hatten schon von Anfang an eine Hecke, nur bei unserem Haus wurde keine angelegt. Müsste dafür dann nicht der Bauträger aufkommen, wenn so etwas in der Teilungserklärung erwähnt wird? Leider habe ich vom Bauträger widersprüchliche Angaben bekommen. Eine meinte: es wird keine Hecke gepflanzt, der Zweite sagte: es wird eventuell eine gepflanzt und der Dritte meinte: wir können ein paar Büsche pflanzen als Sichtschutz. Da ich aber meine gesamte Fläche umpflanzen will (die paar Büsche helfen nicht viel), gibt es nur einen Zuschuss von 150€ seitens des Bauträgers. Ich habe nun die Vermutung, dass sie mich mit diesem Häppchen abspeisen wollen.

Irrtum liebe Leute! Die Information ist sehr knapp, da es oft mehrere Punkte in der TE gibt, die einen Sachverhalt betreffen. Auch die Lage des SO kann entscheidend sein, da auch öffentliches Recht eine Rolle spielen kann. Unter diesen Voraussetzungen: Hecke ist bauliche Veränderung! Achten Sie bei Beschluss auf die "doppelte" Mehrheit.... Sie dürfen die Hecke nicht ohne anfechtungsfreien Beschluss der WE ziehen. Es ist Art und Höhe der Hecke anzugeben. Bauträger braucht auch den Beschluss, da bereits Immos verkauft und damit WEG entstanden ist. Wenn im Kaufvertrag das Recht der Heckenanpflanzung nicht eingeräumt ist, reicht bei entstandener WEG nicht das Wort irgendeines Mitarbeiters des Bauträgers. Der Bauträger könnte in der WEV seine MEAT für Sie einbringen und Ihren Antrag damit unterstützen. Selbst dann würde ich die 4 Wochen warten, und mir vom Verwalter mitteilen lassen, ob Anfechtung eingegangen ist, oder nicht!

Beim Sondernutzungsrecht steht noch: "Eine zusätzliche Bepfanzung der zugewiesenen Gartensondernutzungsflächen kann der Berechtigte selbst vornehmen. Jedoch dürfen solche Bepflanzungen die übrigen Miteigentümer des Hauses nicht beeinträchtigen." Täte es ja bei einer Hecke nicht, da andere Eigentümer meinen Garten eh nicht benutzen dürften.

Es ist fraglich, ob ein Richter aus dem Text "wird vom Bauträger erstellt" auch eine Zahlungsverpflichtung für den Bauträger erkennen kann. Wenn die WEG beschließt, dass eine Hecke zu pflanzen ist, muss diese der Bauträger anlegen. Ob tatsächlich auch eine Zahlungsverpflichtung damit verbunden ist, kann bei diesem Text schwer beurteilt werden. Eine sicherer Text wäre "wird vom Bauträger auf dessen Kosten erstellt".

Hätte es Sinn, den Notar dazu zu befragen? Oder einen Rechtsanwalt?