Pfefferspray zur Selbstverteidigung legal?

6 Antworten

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Jedes mal gibt es so viele schöne falsche Antworten, wenn es um das Waffengesetz geht :-)

Wirf lieber selber einen Blick ins Gesetz, dann fährst du am sichersten. Alles was da nicht verboten ist, das ist erlaubt.

Pfefferspray darf in Deutschland von Privatpersonen nur in Form von sogenannten Tierabwehrsprays besessen und geführt (Führen = griffbereit in der Öffentlichkeit bei sich tragen) werden. Damit unterliegen sie nicht dem Waffenrecht und dürfen auch von Minderjährigen besessen und geführt werden. Auf diesen Sprays muss drauf stehen, dass der Einsatz nur gegen aggressive Tiere erlaubt- , aber gegen Menschen verboten ist. Denn Pfefferspray hätte für den Einsatz gegen Menschen an Tieren getestet werden müssen. So wie CS oder CM Gas seiner Zeit. Als Pfefferspray nach Deutschland kam, waren aber solche Tierversuche schon verboten. Die Polizei darf es dennoch einsetzen, da sie nicht dem Waffenrecht unterliegt.

Bei Notwehr darf man es aber auch als Privatperson einsetzen. Denn bei Notwehr werden an sich strafbare Handlungen nicht mehr strafbar. Es ist z.B. verboten jemanden mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Bei Notwehr aber, ist es erlaubt. So auch der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen.

Händler verkaufen solche Sprays aber erst an 14, oder 18 jährige Personen. Einfach um eventuellen Ärger mit den Eltern zu vermeiden, die fast jeden Kauf ihrer noch nicht voll geschäftstüchtigen und minderjährigen Kinder rückgängig machen können.

Pfefferspray ist nicht mit CS Gas Spray zu verwechseln. Das Zeug unterliegt dem Waffenrecht und ist daher problematischer (ab 14 und bei öffentlichen Veranstaltungen verboten). Auch wirkt es nicht so gut wie Pfefferspray, bei gleichzeitigem Risiko von Langzeitschäden bei der getroffenen Person. Allergiker oder Asthmatiker allerdings können ersticken, egal welchen Reizstoffen sie ausgesetzt werden. Das ist auch schon oft genug passiert.

Bei Demonstrationen sind alle Gegenstände verboten, die dazu geeignet sind sich einer Festnahme zu entziehen. Also auch Pfefferspray, obwohl es sich um keine Waffe handelt. Auch muss man auf die jeweiligen Hausordnungen achten. In Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden können diese Sprays auch verboten sein. Das entscheidet immer der Besitzer. Das hat dann aber in der Regel keine Strafanzeige zur Folge, eher ein Hausverbot.

Notwehr mit Pfefferspray:

Man muss sich sicher sein, dass ein widerrechtlicher Angriff auf einen selbst, oder auf eine andere wehrlose Person unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Hat man sich entschlossen zu handeln, dann droht man nicht erst mit dem Spray, sondern man zieht es und sprüht sofort. So kann einem niemand das Spray aus der Hand schlagen. Wenn dem Angreifer Augen, Nase und Mund brennen, ohne dass er weiß warum und was passiert ist, dann hat man alles richtig gemacht. Danach Abstand zum Angreifer vergrößen. Ist er hilflos ist man verpflichtet erste Hilfe zu leisten und 112 anzurufen. Ansonsten die Flucht antreten. Denn Pfefferspray hält nicht jeden auf, aber es erhöht die eigenen Fluchtchancen.

Es gibt verschiedene Sprays mit unterschiedlich hoher Wirkstoffkonzentration, unterschiedlicher Größe und welche die einen Strahl, eine Wolke oder ein Gel versprühen. Ich würde den flüssigen Strahl bevorzugen. Man hat eine etwas höhere Reichweite und der Strahl ist windstabiler.

Später diese Situation eventuell einem Richter glaubhaft zu machen kann sehr wichtig werden. Daher Zeugen suchen wenn es geht und sich eine Gedächtnisnotiz mit dem genauen Tathergang anfertigen. Auch wenn man glaubt alles richtig gemacht zu haben, kann das ein Richter immer noch anders sehen.

Nein, darf man sogesehen nicht. Es gibt aber "Tierabwehrsprays" die denselben Effekt haben. Man darf es dann aber auch nur in absoluten Notsituationen verwenden, ansonsten ist man selbst auch noch dran.

Deutschland[Bearbeiten]

Pfeffersprays zum Einsatz gegen Menschen sind so genannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes.[12] Jugendliche[13] ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen.[14] Der enthaltene Reizstoff muss jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sowie die Reichweite und Sprühdauer des Gerätes begrenzt sein. Ferner muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angebracht sein, das diese Einschränkungen nachweist.

Die Zulassung des in Pfeffersprays enthaltenen Wirkstoffs Oleoresin Capsicum ist in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde u. a. Tierversuche voraussetzen,[15] die nach dem heutigen § 7 Abs. 4 TierSchG nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Andere Wirkstoffe wie etwa 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) wurden noch vor dem Inkrafttreten des verschärften Tierschutzgesetzes zugelassen. Nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen oder anderem Wirkstoff sind verbotene Waffen nach § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG, deren vorsätzlicher (oder fahrlässiger) Besitz nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 4) WaffG strafbar ist.

Handelsübliche Pfeffersprays aus Deutschland In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichnen, so dass sie nicht dem Waffengesetz unterliegen.[2] Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen wird das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, sowie auf dem Weg dorthin oder zurück als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet.[16]

In jedem Fall ist der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen als gefährliche Körperverletzung strafbar.[17] Die Strafbarkeit entfällt, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt.

Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen (unmittelbarer Zwang). Politisch wird der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei immer wieder kritisiert und eine Änderung der Rechtslage gefordert.[18][19][20][21][ Quelle. Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#Rechtliche_Situation

Jain......

Tierabwehrspray ist legal! Wenn es direkt für Menschen ist, dann nicht...

Wenn groß und breit vorne drauf steht, Tierabwehrspray, gibts auch keine Probleme mit dem WaffG

Ob es sinnvoll ist?! Hmmm

Stell dir mal vor, dein Gegenüber nimmt dir das weg....was dann? Du brauchst auch eine Weile, eh du es aus der Tasche gezogen hast.

Täter greifen überaschend an. Da ist es sinnvoller, laut zu schreien und sich mit Händen und Füßen zu wehren.......erfolgt heftige Gegenwehr oder der "leise Moment" ist zerstört, geben solche leute es meist auf.

Ja man darf es aber nur im notfall benutzen fsk 18

Gibt keine Altersbeschränkung für Pfefferspray, was man legal als Privatperson kaufen kann. Kinder dürfen solche Sprays besitzen, führen und bei Notwehr einsetzen.

fsk bedeutet zudem "freiwillige Selbstkontrolle" und bezieht sich auf Produkte der Unterhaltungsindustrie.

FloTheBrain auf fast jedem Pfefferspray steht ab 18 Jahren drauf

"Hat mit meine Mutter gebeten ihr Pfefferspray zu kaufen"

Wieso musst du deiner Mutter etwas kaufen?

Und ja darf man.

Weil ich zu dem Zeitpunkt in der Nähe von dem Laden war, wo sie sowas verkaufen^^