Darf man Pfefferspray in Notsituation verwenden?

5 Antworten

Jedes Pfefferspray ist nur für Tiere zugelassen. Wenn du aber in eine Notsituation kommst, wird niemand etwas dagegen haben, dass du dich mit allen Mitteln verteidigst. Kartoffelschälmesser sind ja auch nicht dafür vorgesehen, gegen Menschen eingesetzt zu werden. Wenn dich allerdings einer beim Kartoffelschälen angreift... Du musst nur eindeutig in einer Notwehrsituation sein. Es gibt auch den Tatbestand des "Notwehrexzesses", wenn jemand die Grenzen der Gefahrenabwehr deutlich überschreitet.

Wenn du aber ein Kartoffelschälmesser zB zu einem Fußballspiel mitnimmst, um es als Waffe bei einer Prügelei einzusetzen, oder in die Disco, um dich notfalls damit zu verteidigen oder dergleichen, dann hast du eine Strafanzeige am Hals.

@OnkelSchorsch

Ein Tierabwehrmittel ist sicher in der Disco nicht angebracht, allerdings kann es auf dem Hin- oder Heimweg Nachbars Lumpi durch in die Schranken weisen. Es also bei sich zu haben, setzt noch nicht voraus, dass man es mitgeführt hat, um es gegen Menschen einzusetzen. Mit dem Kartoffelschälmesser ist es natürlich schwieriger, eine Begründung zu finden. Aber warum sollte man nicht ein Kartoffelschälmesser bei sich haben, um auf dem Rückweg von der Disco ein paar Tannenzweige mitzunehmen?

@Schuhu

Das wird dir nur kein Staatsanwalt glauben.

Pfefferspray meint den Wirkstoff OC. Das gibt es in Deutschland nur als Tierabwehrmittel. Sprays gegen Menschen fallen unter die juristische Vokabel Reizstoffsprühgerat und haben den Wirkstoff CS in sich.

Diese fallen unter das Waffengesetz.

Ein Tierabwehrmittel fällt nicht darunter und muss daher auch deutlich als solches gekennzeichnet sein.

Das hat aber alles nichts mit Notwehr zu tun.

Bei einer Notwehrsituation ist jedes Mittel erlaubt, das geeignet ist den gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff zu beenden. Und da ist wirklich jedes Mittel gemeint. Stehen mehrere zur Auswahl, muss man das mildeste wählen, was aber noch sicher zum Erfolg führt. Du musst also kein Risiko für dich in Kauf nehmen.

Angenommen du hast eine Schusswaffe, ein Messer und ein Pfefferspray, kommst du in Schwierigkeiten wenn du nicht das Pfefferspray gegen einen unbewaffneten Angreifer angewendet hast, sondern das Messer oder die Schusswaffe. Das gilt aber nicht, wenn das Messer und das Pfefferspray im Rucksack vergraben war und die Schusswaffe gerade zur Hand.

Der BGH hat schon Opfer frei gesprochen, die unbewaffnete Angreifer erschossen haben. Jedoch kann man das nicht pauschalisieren.

Bei Notwehr gilt keine Verhältnismäßigkeit. Man muss auch nicht warten bis der Angriff stattfindet. Man darf sich auch schon wehren wenn der Angriff erst unmittelbar bevorsteht.

Natürlich sind dann Zeugen immer sehr hilfreich.

Normaler Weise ist es verboten Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen. Ebenso wie es verboten ist Menschen mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Bei Notwehr aber, ist beides erlaubt. Damit ein Pfefferspray legal ist, muss es nur noch mal extra drauf stehen.

Prinzip verstanden?

Die Ursache, warum OC nicht gegen den Menschen zugelassen ist, ist übrigens darin begründet, das als der Wirkstoff OC auch nach Deutschland kam, Tierversuche für die Erprobung von Kampfstoffen schon verboten waren. Was zur Zeit von dem ältern CS noch nicht der Fall war.

Die Polizei setzt Pfefferspray dennoch offiziell ein, da sie als Dienstwaffenträger nicht dem zivilen Waffenrecht unterliegt. Alles unlogisch zurecht gebogen. Jedoch ist Pfefferspray tatsächlich nicht so gefährlich wie CS-Gas, und das trotz einer stärkeren Wirkung. Pfefferspray (OC) ist also in jeder Hinsicht die bessere Wahl.

Pfefferspray hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den
Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Ja klar,gibt immer eine Notwehr.

Ja darfst du