Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt

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Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt bis auf HartzIV Niveau gesenkt wird, um wenigstens anteilig Unterhalt zu bekommen. Die aktuelle Ehefrau wird lediglich als Bedarfsgemeinschaft gezählt, Vorrang haben die Kinder. Wenn die Ex-Frau pfändet, muss es einen Titel über die Summe geben. Sollte er evtl. mal über eine Abänderungsklage nachdenken, um die Schulden nicht bis unendliche wachsen zu lassen. Weil, die 700 Euro werden ihm auch bei Tätigkeit nur beleiben, da ist egal, ob er arbeitet oder nicht. Bei Tätigkeit wird dann lediglich ein Zuschlag für Fahrtkosten gewährt. Man kann aber in Widerruf gehen, die Kosten, die man selbst hat, gut begründen und dann hoffen, dass der Rechtspfleger des Amtsgerichts im Rahmen seines Ermessensspielraums die Grenze höher setzt. Einen Versuch ist es sicher wert !

Es zählen hier nicht Pfändungsfreigrenzen des Zivilrechts, sondern die Düsseldorfer Tabelle. 900,- Selbstbehalt gibts nur für Erwerbstätige.

Lt. Düsseldorfer Tabelle 2010 beträgt der Selbstbehalt bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 770,-€. Wenn er allerdings mit einer Frau zusammen lebt, muß er sich eine sogenannte "Haushaltsersparnis" zurechnen lassen, so daß 700,-€ Selbstbehalt wohl auch angemessen sind. Das OLG Celle geht allerdings grundsätzlich von einem Selbstbehalt von 900,-€ aus, auch für nicht Erwerbstätige.

Das kann man alles richtig oder falsch finden, IST aber so. Und eines sollte man bedenken: Von irgendwas müssen die Kinder ja auch leben. Warum sollte die Mutter die Kosten alleine tragen?

Erst mal danke für die Antwort. Ja, das ist wohl richtig aber im Beschluss steht aber auch er sei geschieden. Also gehen wir davon aus das das Gericht garnicht weiß das er wieder verheiratet ist. Und wozu gibt es dann diese Tabellen, wenn sich das Gericht so wie so nicht daran hält.

@kojak

Die Tabellen gelten nicht für Unterhaltsschulden. Dort gibt es keine "Pfändungsfreigrenze", sondern nur einen "Notwendigen Selbstbehalt".

@skyfly71

Anmerkung: Bei einem PfÜB prüft das Gericht nicht, ob die gesetzlichen Grundlagen erfüllt sind. Man hätte dem fristgemäß widersprechen können. Dann läge es an dem Unterhaltsgläubiger über das Familiengericht einen entsprechenden Beschluß(Titel) zu erwirken. Ist die Frist verstrichen, muss der Unterhaltsschuldner, ebenfalls beim Familiengericht, eine Änderung des Titels beantragen.

Was geht denn die neue Frau die Unterhaltsschulden an, die muss ja auch leben. es gibt bei Pfändungen keine haushaltsersparnis. Da wird gepfändet bis auf sozialniveau 770 euro, ob er allein lebt oder nicht. So die aussage unseres Anwaltes. Meinem mann bleibe 770 plus Kosten zur Arbeit zu kommen, obwohl ich Einkommen habe.

Interessiert es irgendjemanden, wie es die Ex Frau mit den Kindern des Herren schafft????

Irgendwas versteh ich hier nicht. Wenn meun Gehalt auf € 700,00 runter gepfändet wird und ich einen Nebenjob für € 400,00 habe, werden dann die € 400,00 nicht komplett gepfändet? Wäre doch logisch, oder?

Der Unterhalt steht den Kindern nun mal zu,und das ist auch gut so!! Manche Familien!! haben nicht viel mehr als 700 Euro zum Leben,und schaffen es auch!! Wie wärs mit einem Nebenjob oder ähnlichen?! Dann bleibt ihm auch mehr übrig!!! Das Gericht glaub ich,wird schon wissen,was es darf und was nicht ( Pfändungstabelle betreffend)..denkt der mann,das er zu Unrecht gepfändet wurde / wird,kann er sich ja beim Gericht melden!! Mit jedem Pfändungsbescheid,hat man auch die Möglichkeit Einspruch zu erheben & "seine Sicht der Dinge" darzubringen!!..dann sollte er es doch tun!!!

Es geht nicht darum das er gepfändet wurde! Sondern in der Diskusion ging es darum, dass im Beschluss stand er ist allein/geschieden und soll dann von 700,--€ Miete, Strom, Heizkosten, Lebenshaltungskosten usw. bezahlen. Wie geht das? Nebenjob auch kein Thema, wenn man Gesund ist! Weil der Mann worüber wir diskotiert haben habt aufgrund seiner Epilesie seine Arbeit verloren. Und dann muß man erstmal eine angemessene Tätigkeit finden. Oder?