Pfändungschutzkonto, von einem Arzt wurde 7000€ überwiesen wegen einer gekauften Ware bei ebay, aber der Verkäufer hat die Ware nicht und kann zurück sende?

8 Antworten

Also eigentlich gat er das Geld auch nicht angefasst, das heißt Betrug stimmt nicht oder ?

Er hat aber etwas angeboten was garnicht in seinem Besitz war und vorgegeben der Verkäufer zu sein.

Aber er hatte geschrieben nur per Express innerhalb von 7 Tagen, bei Interesse bitte mich anschreiben, so und der hat das Geld auch nicht angefasst, sodass die nicht denken das er betrügen wollte oder sich bereichern, dann kann ich ja Betrug verstehen, jeder macht mal Fehler, er wollte nur Provision

@Pedro1234

Hätte er klar geschrieben das er nur durch Vermittelung Provision abkassieren wolle, hätte niemand bei ihm geboten. Ebay ist eine Verkaufsplattform und die möglichkeit das Produkt auch noch direkt bezahlen zu können ist eindeutig Beweis für die Absichten des verkäufers.

So oder so ist es mühselig darüber zu diskutieren ob er es als Fehler gemacht hat. Am Ende schützt Unwissenheit nicht vor Strafverfolgung. Er kann immer noch versuchen seinen Plan zu vollenden in dem er das Produkt von der firma kauft und an den Arzt weiterleitet. Vielleich kannst du oder jemand anderes ihm ja das geld leihen. Immernoch besser als Strafanzeige.

@MAB82

Es geht hier darum, wie das Geld wieder von sein Konto erstattet wird trotz Pfändung, da alles schief gelaufen ist und er es ja auch so klären möchte, wie die Bank dem das Geld wieder erstattet wie erwähnt um friedlich dies abzuschließen, somit muss es nicht sofort zu anzeigen kommen, da er ja gewollt ist das der Betrag zurück geht.

die 7000€ sind auch noch auf sein Konto, unberührt, aber nur Freibetrag von 1179€, es muss doch eine Möglichkeit geben, durch ein Fehler den Betrag dem Arzt wieder freizugeben, unabhängig davon ob man Fehler gemacht hat oder nicht

@Pedro1234
es muss doch eine Möglichkeit geben, durch ein Fehler den Betrag dem Arzt wieder freizugeben,

Nein. Fehlüberweisungen auf ein P-konto sind grundsätzlich irreversibel.

Der Käufer musste an die von ebay angegebene Kontonummer überweisen. Da kann er gar keine andere nehmen.

Bei Vermittlung lässt man sich die Vermittlungsgebühren vom Verkäufer bezahlen.

Die Ware wird doch geliefert, oder? Dann wird der Arzt auch keine Anzeige erstatten.

Das riecht doch nach Betrug.

Ware anbieten, welche man gar nicht hat.

Anstelle des Käufers würde ich sofort einen Anwalt einschalten.

nein wieso sollte Betrug sein ?

@nanfxD § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Trifft schon zu.

@Rango82

Und dazu noch die Pfändung auf dem Konto. Jeder Anwalt wird dir noch Vorsatz unterstellen

@Rango82

Welcher Anwalt wie wo was? Vorsatz muss bewiesen werden wenn drin steht bitte erst anschreiben ist es kein Betrug zwingend...

@nanfxD

Dann darf er den Artikel gar nicht anbieten, da dieser sofort bei EBay zum Verkauf steht.

Der Verkäufer hat also schon seine Willenserklärung mit dem Inserat gegeben.

Und das ist durchaus Vorsatz.

@Rango82

Was jetzt Willenserklärung oder Vorsatz ? Wie soll das verbunden sein ? Wenn der Verkäufer nichtmal damit rechnet das jemand kauft sondern sich erst meldet wird nichtmal dolus eventualis vorliegen.

mit dem einstellen auf eBay gibt man eben nicht zwingend eine Willenserklärung ab, hier fehlt wohl de Rechtsbindungswille

@nanfxD

Der Ansatz des OLG Oldenburg, dass das bei eBay eingestellte Angebot für den Anbieter verbindlich ist, entspricht der gesetzlichen Regelung des § 145 BGB

Der Vorsatz ist mit der Pfändung auf dem Konto zu begründen.

@Rango82

und der bgh sagt es muss nicht so sein, siehe unten

bgh>OLG

Ich verstehe das nicht, liest ihr nicht wenn ihr antworten gibt, warum nach Betrug, er wollte das nicht verkaufen, hatte auch geschrieben, bei Interesse bitte mich anschreiben und hatte das die ein Unternehmen nur angeboten damit er Provision bekommt, er hatte weder das Geld bisher ausgegeben oder sonst was, ist einfach dumm gelaufen

@Pedro1234

Da ist nichts dumm gelaufen. Er hat den Artikel zum Sofortkauf angeboten.

Jemand hat gekauft, gültiger Kaufvertrag, er muss liefern

@Rango82

Nein das Ganze ist umstritten wenn man etwas in die Beschreibung postet was auf was anderes schließen lässt

@nanfxD

Klarer geht es eigentlich nicht.

@nanfxD

Dann les dir bitte deine eigenen Link mal richtig durch.

Dort geht es darum, das dieses Angebot mangels Ernstlichkeit nichtig gewesen sei (§ 118 BGB)

In dem Fall des Fragesteller ist das aber nicht der Fall.

@Rango82

Ja, die Grundsätze kann man wohl hier übertragen bzw es ist nicht so das der Schritt gedanklich unmöglich ist. Aber sei’s um den Vertrag ein Vorsatz liegt wohl nicht vor wenn die Geschichte oben so stimmt und der Richter sie glaubt

@nanfxD

Das Problem wird die bestehende Pfändung auf dem Konto sein.
Der Verkäufer wollte seine Schulden mit dem ihm nicht zustehenden Geld bezahlen.
Und genauso wird sich das ein Anwalt drehen und der Richter wird dem zustimmen.

Die einzige Möglichkeit sehe ich da in der Kommunikation mit dem Käufer.
Bloß wer wird bei einem Betrag von 7000€ Geduld haben.

@Rango82

Klar, ich gehe immer vom oberen Sachverhalt aus. Was der Verkäufer erstmal zahlen wollte ist doch im Zweifel egal,mmN scheitert der obere SV am Vorsatz und der Bereicherungsabsicht. Ich stimme dir aber zu das die ganze Sache äußern problematisch werden kann. Denke auch mit dem Käufer reden und dann das irgendwie mit der Bank klären (bzw. den Gläubigern) aber glaube das wird kaum gehen.

@Rango82

Nein, 4500€ werden gepfändet von den 7000€ und 2500€ sind frei wenn es so sein sollte, ob es muss doch Möglichkeiten geben in Deutschland, das es bei einem Fehlüberweisung oder sonst was, der Betrag dem Arzt wieder zurück überwiesen wird, auch wenn eine Pfändung vorliegt, ich verstehe das ganze nicht m, somit wäre das alles von Tisch, dann könnt es nicht zu Strafanzeigen oder sonst was, er ist gewollt das der Betrag unverzüglich zurück geht und friedlich abgeschlossen wird

die Leute die erwähnen das es Betrug ist....mein Freund möchte das Geld so schnell wie möglich dem Arzt zurück geben und bereut es möchte nichts mehr anbieten sowie Provisionen

@Rango82

wenn Betrug wäre, könnte er das Geld jetzt auch schon abheben den Freibetrag und ausgeben, wie erwähnt der möchte es unverzüglich zurück erstatten und friedlich abschließen

Der Arzt hat also auf ein Konto, welches augenscheinlich bei Ebay angegeben war, überwiesen. Er hat nichts falsch gemacht - sehe ich das richtig? Dann frage ich mich doch, wie das Konto bei Ebay angegeben gewesen sein konnte, wenn dieses Konto nicht benutzt werden sollte ...

Kann ich darauf mal eine Antwort haben.

Ja das Konto war nur hinterlegt um Käufe usw privat zu tätigen, da ja ein Freibetrag ihm zusteht. Er wollte ja eigentlich garnicht dies verkaufen, hätte auch nicht gedacht, das der Arzt die 7000€ auf sein Konto überweist, weil er geschrieben hatte, bei Interesse bitte mich anschreiben

@Pedro1234

Hast Du das Ganze schon mit dem Unternehmen geklärt, für welches Du tätig bist?

@Pedro1234

Dann soll sein Freund sich mal die AGB‘s von EBay durchlesen

@AriZona04

Ja er meint das ist seine Sorge, er kann da nicht helfen, nur wenn Kunden kaufen möchten

@Pedro1234

Wessen Sorge ist das - sagt der Unternehmer? "seine"? Die des Arztes? Oha. Oder Deine? Der Unternehmer ist also raus? Rechtlich auch? Ich denke nicht. Du hast doch einen Vertrag mit dem Unternehmer - richtig?

@AriZona04

Ne, leider hat er kein Vertrag, nur mündlich

@Pedro1234

Dann haste ein Problem! Ein riesengroßes Problem!

@AriZona04

Ja es geht hier jetzt nur darum, wie das Geld wieder rückgängig gemacht wird, damit er dies friedlich mit den Arzt abschließt, er bereut es zutiefst und hat,wie erwähnt diese 7000€ auf sein Konto hat er auch nicht angefasst, er wollte weder betrügen noch sich bereichern, sonst hätte er das Geld ausgegeben

@Pedro1234

Besprich das mit Deiner Bank.

@AriZona04

Die Bank sagt zu dem, die Verstößen gegen die Gesetze, können den Betrag nicht rückgängig machen, ich verstehe das ganze nicht.

wenn einer einem 1 Millionen euro überweist versehentlich und der Empfänger eine Pfändung hat von 1 Millionen Euro, dann muss es doch Möglichkeiten geben dies rückgängig zu machen in Deutschland oder nicht oder ne sorry, ihre eine Million sind leider weg, der Empfänger hat eine Pfändung trotz Fehlüberweisung.....

@Pedro1234

Dann wende Dich an einen Anwalt.