Pfändungs- und Überweisungsbeschluss! Geld auch überweisen?

7 Antworten

Du kannst damit auch einfach zur Bank gehen und diese bitte, den Forderungsbetrag zu überweisen. Damit ist allen am meisten geholfen.

Im Pfüb steht eigentlich immer drin, ewr Gläubiger ist und an wen eine Zahlung zu leisten ist.

Du schuldest jemandem Geld. Der hat einen Vollstreckungstitel erhalten, ohne, dass Du widersprochen hast. Damit erwirkte er jetzt einen Pfüb und ermittelte Dein Sparbuch.

Warum hast Du es so weit kommen lassen? Das ist doch alles unnötig teuer.

Du kannst direkt mit dem Gläubiger verhandeln es aber auch über den GV machen lassen. Sieh nur zu, dass beide Gläubiger und GV von dem Ergebnis erfahren. (Der GV bekommt für diese Nr. übrigens auch Geld.)

In welcher Form die Bezahlung geschieht ist egal. Nur, wenn Du nicht zahlst, dann holen sie sich das Sparbuch (auch gegen Deinen Willen). Sie wollen nur Kohle sehen. Woher die stammt ist denen wurscht.

Bitte nimm den Höhrer in die Hand und sprich mit den Leuten. Egal ob GV oder Gläubiger!

Am besten an den Gerichtsvollzieher zahlen, der hat ein eigenes Konto und nicht auf die Gerichtskasse zahlen und nicht an den Glaeubiger direkt. Rufe den Gerichtsvollzieher an und frage ihn danach, dann musst du den gesamten Betrag einschliesslich der Gwebuehren ueberweisen.

Das soll in einem PfÜB gestanden haben? Du verwechselst da sicherlich etwas, denn in einem PfÜB können keine derartigen Anordnungen getroffen werden. Deine Schulden kannst du jederzeit begleichen. Pfändungsmaßnahmen sind damit erledigt.

Ja kannst du machen dann aber an den Gerichtsvollzieher samt aller gebühren. Rufe ihn an und frage nach.