pfändung von Prämien

5 Antworten

unpfändbar sind Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und/oder Treuegelder/prämien, soweit sie niht einen üblichen Rahmen überschreiten; üblich ist, was gleichartige Untenehmen regelmäßg gewähren; übersteigt die Prämie das Übliche, ist sie als Arbeitseinkommen zu werten und dem Nettoeinkommen hinzuzufügen; aus dieser sich dann ergebenden Gesamtsumme ist der pfändbare Betrag zu berechnen; die Prämie als Ganzes ist nie pfändbar;

handelt es sich allerdings um Erfolgsbeteiligungen, die jährlich bzw. regelmäßig ausbezahlt werden, ist die Prämie als normales Arbeitseinkommen zu werten und dem Nettolohn hinzuzurechnen; aus dem so neu berechneten Nettolohn ist der pfandfreie Betrag nach § 850 c ZPO zu berechnen.

Es kommt darauf an, wie diese Prämie bezeichnet wird bzw. um was für eine Prämie es sich handelt. Nach deutschem Gesetz sind nicht alle Prämien ganz oder prozentualanteilig pfändbar, z.B. ergebnis- oder leistungsbezogene Prämien.

danke,gibts vielleicht ne Seite wo man wegen prämien nachsehen kann welche pfänbar sind und welche nicht?

@schnecke066

Frag mal bei einem Steuerberater nach, die können Dir Auskunft geben. Ich wusste es nur aus Erfahrung, da ich einen deutschen Angestellten hatte, bei dem Lohnpfändungen vorlagen und die Rechtsabteilung es mittels einer Gratifikationsbezeichnung pfandfrei machen konnten. Ansonsten habe ich eben auf die Schnelle diesen Link gefunden. http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/lohnabrechnung/03970_lohnpfaendung--so-verhalten-sie-sich-als-arbeitgeber-richtig.php

@quietprof

vielen dank für euro hilfe.werde mich am besten beim Chef erkundigen was das für ne Prämie ist und ob man da was machen kann.also vielen dank an alle

Ja ist pfändbar... Die dürfen, soviel ich weis, nur soviel Pfänden von dem Geld, das ihr noch einen bestimmten Betrag zum leben habt. Also wird von der Prämie sicher etwas genommen

Ja, natürlich.

nur bedingt pfändbar