Ist eine Pfändung meines Übergangsgeld möglich?
ich habe 2011 eine Reha gemacht und Übergangsgeld bekommen. Zur gleichen Zeit musste ich die Eides. Versicherung abgeben und ein teilwurde gepfändet. 2015 war ich wieder auf Reha. Jetzt sagt die Rentenkasse es liegt noch ein Pfändung aus dem Jahre 2011 vor und will beim Gläubiger anfragen. Ich hatte diesen Fall bei Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld auch schon aber sobald ein neuer Bescheid vorliegt habe ich immer das volle Geld bekommen. Für die Gläubiger muss ich die Eides. Versicherung alle 3 bzw. neu glaube 2 Jahre abgeben und die bekommen die Infos wo ich gerade mein Einkommen beziehe. Darf die Rentenkasse beim Gläubiger selbst Anfragen Die anderen (ARGE Krankenkasse) machen das zumindest nicht
4 Antworten
Die Zeiten, wo Sozialleistungen nicht pfändbar sind, sind vorbei. Dafür gibt es nun das P-Konto, lass es dir von deiner Bank einrichten, wenn nicht bereits getan. 1073,88 Euro sind dann bei einer Person geschützt; bekommst du mehr Übergangsgeld, so wird der Betrag darüber dann an die Gläubiger überwiesen.
Du bekommst nicht genügend Geld als das da was gepfändet werden kann,daher bekommst du auch alles an Geld.Aber du solltest dringend dein Konto in ein P- Konto umwandeln lassen,du kannst davon ausgehen ,das dies gepfändet wird.Wenn du da kein P- Konto hast ist all dein Geld weg.
Auch Übergangsgeld kann gepfändet werden - es ist dringend zu empfehlen das Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln - auf einem Nicht-P-Konto gibt es keinerlei Pfändungsschutz mehr...
p-Konto habe ich aber darf der Sachbearbeiter beim gläubiger anfragen