Ist eine Pfändung meines Übergangsgeld möglich?

4 Antworten

Die Zeiten, wo Sozialleistungen nicht pfändbar sind, sind vorbei. Dafür gibt es nun das P-Konto, lass es dir von deiner Bank einrichten, wenn nicht bereits getan.  1073,88 Euro sind dann bei einer Person geschützt; bekommst du mehr Übergangsgeld, so wird der Betrag darüber dann an die Gläubiger überwiesen.

Du bekommst nicht genügend Geld als das da was gepfändet werden kann,daher bekommst du auch alles an Geld.Aber du solltest dringend dein Konto in ein P- Konto umwandeln lassen,du kannst davon ausgehen ,das dies gepfändet wird.Wenn du da kein P- Konto hast ist all dein Geld weg.

Auch Übergangsgeld kann gepfändet werden - es ist dringend zu empfehlen das Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln - auf einem Nicht-P-Konto gibt es keinerlei Pfändungsschutz mehr...

p-Konto habe ich aber darf der Sachbearbeiter beim gläubiger anfragen