Pfändung beim Kindsvater durch Jugendamt, Mutter muss die anfallenden Kosten übernehmen. Ist das der normale Vorgang, oder lasse ich mich da gerade verarschen?

4 Antworten

Das ist wohl normal. Du bist die Auftraggeberin, und das JA möchte natürlich nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Du könntest sie aber gegenüber dem Vater geltendmachen.

Danke für deine Antwort. Könnten sie nicht die entstehenden Kosten mit auf seine Schulden anrechnen? Am Ende ist er der Verursacher und nicht ich? Verstehe ich das ganze jetzt falsch?

Frueher war es so, dass ja im Auftrag des Kindes gepfaendet wurde, das hatte kein Einkommen, darum wurden die Kosten uebernommen vom Staat. So war es noch beim ersten Pfaendungsversuch meines aelteren Sohnes. Aber danach wurde das eben geaendert, um Kosten zu sparen, dann hies es, die Mutter ist ja fuer das Kind wirtschaftlich verantwortlich, also muss die zahlen, wenn es ihr finanziell moeglich ist.

Du kannst einen Antrag auf Uebernahme stellen, dann musst du zig Blaetter auffuellen, die wollen alles wissen, jede einzelne monatliche Belastung in Heller und Pfennig. Ich braucht beim letzten Versuch Wochen, bis ich alles zusammen hatte (muss ja nebenbei auch noch arbeiten und Kinder versorgen). Es dauerte dann ein Jahr, bis das ueberhaupt bearbeitet war und die Pfaendung veranlasst wurde, die allerdings wieder beim Gerichtsvollzieher endete, da dort schon viele fruchtlose Pfaendungen vorlagen.

Natuerlich muss der Vater am Ende fuer die Pfaendung aufkommen und diese Kosten tragen, aber eben nur, wenn bei ihm auch was zu holen ist. Verdient er zu wenig und hat er nichts pfaendbares, wo sich die Verwertung lohnen wuerde, geht man nicht nur beim Unterhalt leer aus, sondern bleibt auch auf den Kosten sitzen.

Mit anderen Worten, du kannst dir die Kosten wieder holen, wenn was zu holen ist. Einem nackten Mann greift man nicht in die Tasche.

Ich hatte diese Glueck nie, ging immer leer aus bei Unterhalt fuer meine beiden Kinder (2 verschiedene Vaeter). Und die Pfaendungsversuche kann ich mir nicht leisten, wodurch man ja sogar den Anspruch auf den Unterhalt verwirkt.

Was die Pfaendung kostet, kann sehr unterschiedlich sein, kommt auf den einzelnen Aufwand an. Wenn schon andere Pfaendungen vorliegen, endet es meist schon beim GV, da dieser ja die Situation des Schuldners bereits kennt und weiss, dass nichts zu holen ist. Ansonsten kommt es drauf an, ist eine Lohnpfaendung machbar, muss er zum Schuldner nach Hause, wird eine eidesstattliche Versicherung abgenommen, Taschenpfaendung, jeder Schritt kostet extra Geld.

 

Danke... für die ausführliche Antwort. Die Prozesskostenhilfe wurde direkt mal abgelehnt. Somit wird man noch dafür bestraft das man sein Leben alleine in den Griff bekommt. Ich warte mal ab, angeblich gab es in diesem Jahr bereits einen Pfändungsversuch und auch eine Lohnpfändung, Informationen bzw. die Rechnung habe ich aber noch nicht erhalten. Ich persönlich habe den Unterhalt bereits abgeschrieben, aber das Jugendamt will ja nun verständlicherweise mindestens mal den Unterhatlsvorschuss zurück.

So hoch können die Kosten ja nicht sein bei drei Briefen und ner lohnpfändung. Obwohl es absurd klingt, dass das Jugendamt Geld dafür möchte. Es geht ja um des Kindeswohls denn es steht ja dem Kind zu und nicht dir

Danke für die Rückmeldung. Bisher weiß ich nicht wie hoch die Kosten sind. Ich musste eine Zusage der Kostenübernahme machen, bevor ich überhaupt weiß über welchen Betrag wir hier reden. Diese "blinde" Zusagen musste ich machen, sonst kündigen sie uns die Beistandschaft. Das ganze kam mir doch sehr komisch vor.

In erster Linie finde ich es eine Sauerei, dass man seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mitgewirkt hatte er ja auch.

Ich würde ja sagen ,für die Pfändung das das Jugendamt macht in deinen Auftrag ,Sinn oder wie immer man es nennen will,musst du die Kosten tragen ,die du aber vom Kindsvater wieder reinbekommen solltest.