Pfändung auch als Privatperson möglich

11 Antworten

Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Soweit ich weiß, kannst Du das nicht allein

Doch, kann man.

Es geht schon ohne Anwalt. Nimmt man einen Anwalt und beim Prozessgegner ist nichts zu holen, bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen.

ich habe auch einen Mahnbescheid ohne Anwalt durchgezogen

@rahel

Das wusste ich bisher noch nicht. Dachte, das kann nur ein Anwalt machen

Wende Dich ans Mahngericht, trage alle Daten in einen Mahnbescheid ein. Ich habe das bereits hinter mir. Das Verfahren wurde dann vom Mahngericht ans Amtsgericht weitergeleitet. Beide Parteein mussten sich noch mehrmals zur Sache äußern. Es sieht aber gut aus, die person, die mir Geld schuldet wird wohl auf eine Summe X verurteilt werden. Wenn der Titel vorhanden ist, kann auch ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Den hat auch der Schuldner zu bezahlen. Du musst allenfalls in Vorleistung gehen oder bliebest auf den Kosten sitzen, falls nichts zu holen wäre, bei der Person...der GV kann auf jeden Fall auch Kontopfändungen vornehmen.

Wenn Du alles schriftlich hast - umso besser. Das war bei mir nicht der Fall - ich komme trotzdem durch. Aber es kann sich trotzdem über einen beträchtlichen Zeitraum hinziehen.... Viel Glück.

Ja, kannst du. Wenn du nachweisen kannst, dass du eine Forderung hast, dann beschreite am besten den Weg über einen Mahnbescheid. Wenn derjenige nicht widerspricht, dann kriegst du einen Titel und kannst pfänden lassen. Wenn er widerspricht, dann ist der nächste Schritt der Gang zum Gericht - wenn du dort gewinnst, kannst du wiederum pfänden lassen.

Kontopfaendung ist nur aufgrund eines titels moeglich. Heisst mahnbescheid und dann antrag auf pfaendung.
Zwei wege: ein weg ist, dass selbst mahnbescheid erwirkst dann einen gerichtsvollzieher beauftragst; Zum anwalt gehen und den erledigen lassen.

für diese forderung würde ein r.a. für zuständig sein,deine r.s. vers. wir einspringen, wegen erfolg,bei klage,also warum dein kopf zerbrechen,wenn ander es sollten,ausserdem werden zinsen fällig,ab antrag bei gericht