perverses Video an Kumpel geschickt, erhandy von der Polizei abgenommen bekommen, ich Polizeibrief erhalten, was nun?

8 Antworten

Pornografie ist generell nichts illegales. Auch die verbreitung nicht. Es seidenn es handelt sich um geschütztes videomaterial (raubkopien) sind natürlich nicht legal. Wie bei kinofilmen.

Andere videos die gewaltverherrlichend sind, nationalsozialistisch oder kinderpornografien oder vergewaltigungen zeigen sind ebenfalls illegal. Die verbreitung solcher inhalte logischerweise auch.

In einem solchen fall hast du dich demnach strafbar gemacht. Du bist strafmündig. Du bist nicht vorbestraft. Höchstwahrscheinlich (aber das ist nur eine vermutung, da ich weder den inhalt noch die menge an verschicktem videomaterial kenne) würdest du sozialstunden bekommen. Sozialstunden deshalb, weil es hierfür keine freiheitsstrafen gibt. Ein bußgeld kommt meines erachtens auch nicht in frage, da du noch über kein eigenes einkommen verfügst. Strafen werden immer den lebensumständen angepasst. Und eine geldstrafe die im endeffekt deine eltern für dich bezahlen, machen somit keinen sinn, weil es deine eltern und nicht dich bestraft. Deshalb sozialstunden.

An deiner stelle würde ich gar nichts sagen, denn wenn du eine aussage tätigst muss diese wahrheitsgemäß sein, und damit reitest du dich nur noch mehr hinein. Lügen wäre auch eine schlechte option. Theoretisch könntest du vielleicht noch behaupten ein unbekannter hatte zugang zum handy und die videos verschickt. Das klappt aber mit sicherheit nicht, weil ihr mit sicherheit irgendwelche blöden bemerkungen in form von msg zurückgeschrieben habt. Wäre also höchst unglaubwürdig.

Und für die zukunft:

Zum einen hör auf irgendwelche illegale sch**** zu verschicken.

Und zum zweiten, lege dir ein passwort zum entsperren deines phones an. Weil wie sonst hätte überhaupt die schulleitung auf inhalte deines phones zugreifen können? Ich hab schon seit jahren nen fingerabdruck scanner zum entsperren meines phones und zudem ortung, weil wenn es mir irgendwer klaut, kann er zum einen nicht drauf zugreifen und zum zweiten ich ihn orten. Zum hacken sind die meisten eh zu doof, denn wären sie es nicht, hätten sie es nicht nötig ein phone zu klauen xD 

Sie haben mein handy nicht sondern das meines Kumpels. Weiterhin sind es keine illgealen inhalte. Aber kann ich den einfach hingehen und einfach GARNIX sagen ? 

@TheDuke1000

Yup, als beschuldigter kannst du immer die aussage komplett verweigern, wenn du dich selbst belasten würdest. An deiner stelle also aussage verweigern, anwalt nehmen. Der berät dich dann.

Die sache ist übrigens nicht vom tisch nur weil du keine aussage tätigst oder zum termin nicht erscheinst.

Aber wenn es so ist wie du es beschreibst...finde ich es ehrlich gesagt absolut lachhaft. Ich kann mir nicht vorstellen, weshalb zum einen die schulleitung einen wirbel macht und zum anderen noch die polizei. Also unnormal ist es wohl nicht, dass jugendliche p*** ansehen und sich evtl weiterschicken. Wären es kinderpornos oder vergewaltigungen dann wäre es natürlich schon was anderes. Aber für eine frau deren brüste man sieht mit einem bierkrug in der hand o.O also ich kann mir nicht vorstellen, dass es nur um solche dinge geht. 

Sag deinem kumpel für die zukunft er soll seine telefonentsperrung mal mit nem passwort und/oder fingerabdruck machen so wie jeder andere mensch auch. Der schulleiter wäre gar nicht auf die inhalte gekommen hätte er es mit einem code gesperrt gehabt. Und weigern hätte er sich dann auch können. Da hätte er schon die polizei verständigen müssen um inhalte abzufragen, dann hätte er aber den inhalt selbst auch nicht erfahren (datenschutz) und wahrscheinlich hätte es die polizei gar nicht gemacht, weil der verdacht nicht genügend begründet gewesen wäre.

Und noch was..hast du wirklich nen brief erhalten oder veräppelt dich dein kumpel?

@Kathyli88

Ja, sogar meine Eltern finden das ziemlich lächerlich.Ich habe wirklich einen Brief erhalten wo steht das ich morgen eine aussage bei ihnen machen soll.

@TheDuke1000

Also ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es um por***grafische inhalte geht (das wort an sich ist hier verboten deshalb die sternchen) die erst ab 18 jahren erlaubt sind. Jeder kennt ja schließlich seiten, auf welche man durch einen klick bestätigen muss, dass man mindestens 18 jahre alt oder älter ist. Als jugendlicher versteht man evtl. nicht unbedingt die sinnhaftigkeit dahinter und lacht darüber, dass man ja nur anklicken muss, dass man mind. 18 jahre alt ist. Der sinn daran ist die absicherung des seitenbetreibers. Sprich, er hat darauf hingewiesen, ist also nicht strafrechtlich dafür haftbar, wenn minderjährige diese inhalte sehen. Reine absicherung des seitenbetreibers. 

Im prinzip hast du also doch eine gesetzeswidrigkeit begangen, indem du po***grafische inhalte für unter 18 jährige (oder für einen unter 18 jährigen) zur verfügung gestellt hast. Also indem du ihm das geschickt hast. Weil im prinzip hätte er dies ja nicht gesehen, hättest du es nicht verschickt. Du hast es allerdings nicht mit dem hinweis verschickt, dass es für unter 18 jährige nicht zu sehen wäre, aber selbst das hätte dir nicht geholfen, denn du hast es ja direkt verschickt, während eine homepage frei zugänglich ist und für den seitenbetreiber nicht nachvollziehbar ist, wer darauf zugreift. In zukunft könnte solches evtl. sogar mit dem elektronischem perso nur freigeschalten werden. Nur so ein einfall der vielleicht irgendwann kommt. Schwer umzusetzen, da internet weltweit ist und in anderen ländern andere gesetze...

Naja wie auch immer das hilft dir jetzt natürlich nicht weiter. Ich denke du kannst es höchstens mit deinem anwalt erklären und wenn du glück hast, wird die anzeige wegen der geringfügigkeit fallen gelassen. Ich persönlich gehe davon aus, außer wenn da vielleicht etwas extremere inhalte gewesen wären.

Also früher (etwa vor 15 jahren) hätten die lehrer vielleicht das handy abgenommen wenn das im unterricht gewesen wäre, uns etwas gemaßregelt, aber keiner sah das so eng. Das scheint recht streng geworden zu sein. Ich wünsch dir viel glück, wird schon wieder werden. Da gibt es doch schlimmeres. Wahrscheinlich wird es fallen gelassen und gut ists. Ich würde mir an deiner stelle gedanken über einen schulwechsel machen. Ich weiß nicht ob das heutzutage so normal ist von der schulleitung auf diese weise behandelt zu werden. Für mich scheint es möglich, dass er persönlich etwas gegen dich hat. Deshalb auch der schulwechsel. Es seidenn das ist nun normal, dann bin ich froh, dass meine jugendzeit schon eine weile her ist.

Pornographische Inhalte sind nicht illegal, solang es sich nicht um Kinderpornographie etc. handelt. Also dürftest du keine Strafe bekommen.

Dennoch ist besitz und die Verbreitung bei Minderjährigen nicht legal.

@sogger30

Inwiefern ist denn der Besitz nicht legal? Da müsster man ja die halbe Welt der Jugendlichen bestrafen ;)

@rodolphoii

Es geht eher ums verbreiten. Der Besitz ist an sich auch nicht legal, da aber im Internet andere Gesetzte gelten kann man nicht belangt werden

Es handelt sich zu 100 Prozent um nicht illegale Pornografie. So gut wie jeder in meinem alter hat sowas. Mein Kumpel war nur dumm genug sich das Handy abnehmen zu lassen. Dass das verbreiten U18 illegal ist, ist mir klar. Ich will nur wissen was den so auf mich zu kommt. 

@TheDuke1000

Höchstens eine Ermahnung/ ein Tadel. Aber schlimmes sollte dir nicht wiederfahren.

@rodolphoii

hoffentlich...

Wenn ich wissen dürfte was genau bei dem Video passiert könnte ich dir helfen wenn es z.b. lustig wahr kannst du einfach sagen du hast nicht darüber nachgedacht und hast es verschickt weil du es so lustig fandest. Dann kannst du dir wahrscheinlich dumme Sprüche von der Polizei anhören und das wars.
Aber warum hat die Schule dir das Handy weg genommen und es der Polizei gegeben?

Mir wurde das Handy nicht abgenommen sondern ihm. Aber es waren "nur" sachen wie z.b eine Frau oben ohne nen Krug Bier trinkt und ihre Brüste wachsen oder es sich eine Frau "besorgt" und dem Kamera Mann ins Gesicht "spritzt".

@TheDuke1000

Wenn es nur um solche dinge ging, war es auch nicht illegal.

Hast vielleicht noch andere inhalte vergessen?

@TheDuke1000

wie z.b eine Frau oben ohne nen Krug Bier trinkt und ihre Brüste wachsen

Das ist Fiktion bzw. Trick. Hier wäre aber zu klären, ob die Frau (sofern das Gesicht sichtbar ist) Dir bzw. der Allgemeinheit erlaubt hat dieses Video zu veröffentlichen. Gibt es diese Erlaubnis nicht, dann hast Du Dich (genaugenommen) strafbar gemacht.

oder es sich eine Frau "besorgt" und dem Kamera Mann ins Gesicht "spritzt"

Ist wahrscheinlich eine FSK18 Szene und ansonsten gilt auch hier das obige ...

Also das sind ja einfach alles nur "Gags " also wüsste ich nicht wofür du belangt werden solltest.wir hatten mal eine Schülerin an unserer Schule die hat sex Filme von sich verbreitet. danach musste die halbe Schule die Handys abgeben die dann überprüft wurden. darum am besten sowie immer gaaaaaaanz schnell löschen

Es kommen mehrere (Straf-)tatbestände in Betracht.
Kommt auf den Inhalt an.

Ich würde empfehlen dass Du mit einem Elternteil zu Polizei gehst und im Zweifelsfall lieber gar keine Aussage - außer den Personalien - machst.
Spätestens wenn Du irgendeiner Tat beschuldig wirst heißt es schweigen und zum Anwalt gehen. Du kannst durch Deiner Aussage nichts retten sondern dich nur reinreiten.

theoretisch könnten auch Deine Eltern belangt werden.
Wer hat den Handyvertrag unterschrieben ?


Es ist keine generell illegal pornografie wie z.b Kinderpornografie. Es sind eher amüsant perverse sachen.

@TheDuke1000

Ich frage jetzt lieber nicht, was Du unter 'amüsant pervers' verstehst.
Manch einer findet es amüsant, wenn ein Mitschüler kopfüber in die Toilette gesteckt wird. Ist in dieser Form hier an der Grundschule !!! passiert. Da haben 3 4.Klässler einen Jungen aus der 2.ten in die Mangel genommen und das ganze ins I-Net gestellt.

USK18 Videos darfst Du trotzdem nicht verbreiten und natürlich bleiben die urheberrechtliche Fragen. Dass kann Dich (bzw. Deine Eltern) richtig teuer zu stehen kommen.
Problematisch könnte es werden, wenn die Cop's auf dem Smartphone noch Sachen gefunden haben, von denen Du gar nichts weißt, mit denen Dein 'Freund' Dich aber in Verbindung gebracht hat.

@AnReRa

Ja aber da ist niemand aus unserer Gegend drauf oder steht mit jemanden aus unserer Gegend in Verbindung. Ich weiß dass es illegal ist, ich will wissen was da den für ne Strafe auf mich zukommt.

Damit du dich selbst nichts ins aus schießt (da du ihm das auch geschickt hast und dich somit strafbar gemacht hast), gehst du da entweder NICHT hin, oder du gehst hin und SAGST GARNICHTS! 

Wenn das nämlich eingetragen wird, wirst du keine Ausbildung mehr bekommen, das sag ich dir jetzt schon.

lebst auch im Kriminalroman oder ?

wie soll ich den vorgehen abgesehen davon dahin zu gehen ? Das Problem löst sich sicherlich nicht von selbst.

@TheDuke1000

Du gehst hin, antwortest auf die Fragen & belastest dich nicht selber. Wenn sie dich fragen "hast du schon mal...." sagst du einfach Nein & falls sie weiter auf dir deshalb rumhacken, sag, dass du die Aussage verweigerst.

ACHJA: Du bist NICHT VERPFLICHTET den Termin wahrzunehmen, also du musst nicht zur befragung.

Nimm auf jeden Fall eine Vertrauensperson mit.

@sogger30

Aber ich werde morgen trotzdem mit meinem Vater hingehen.