Personalien aufgenommen keine anzeige?

3 Antworten

Also angenommen das opfer entscheidet sich gegen eine anzeige und sag das den beamten auch.

Welche Straftat?

Das spielt je nach Straftat keine Rolle wie sich das Opfer entscheidet.

...es gibt sog. "Offizialdelikte", die von den Beamten zur Anzeige gebracht werden müssen, wenn sie darüber Kenntnis erlangen. Dazu gehört z.B. die "gefährliche Körperverletzung". Selbst wenn der Geschädigte dann von einer Anzeige absehen würde, würde sie durch die Beamten, die bereits davon wissen, gefertigt werden müssen.

Es handelt sich um versuchten diebstal im bereich um 100€

Es handelt sich um versuchten diebstal im bereich um 100€

Kommt auf das Delikt an. Es gibt Delikte die von der Polizei zur Anzeige gebracht werden müssen völlig egal ob du dich mit dem Opfer einigst oder nicht. Zweiteres gibt es Antragsdelikte die erst vom Opfer zur Anzeige gebracht werden müssen damit was passiert.