Personalfragebogen noch nicht ausgefüllt, schlimm?

3 Antworten

Den Fragebogen musst du noch vorbeibringen. Der gehört in die Personalakte des Betriebes.

Also ausfüllen und den da hin bringen. Es ist egal, ob du Geringfügig beschäftigt bist oder nur auf Abruf.

Unbedingt ausfüllen! Du kannst den Bogen dann auch einscannen oder abfotografieren und per E-Mail hinschicken, falls du dort nicht mehr hingehen solltest.

Füll ihn aus, gib ihn ab u. gut ist es!