Personalfragebogen: "Ist Ihr/e Ehegatte/in bzw. Lebensgefährte/in bzw. Kind bei einem Konkurrenzunternehmen beschäftigt?

6 Antworten

Schreib einfach die Wahrheit hin:) Ich wurde bei einem Vorstellungsgespräch gefragt ob ich Kundin bin. Hab die Wahrheit gesagt das ich Kundin war und wegen einem Fehler ihrerseits eine Gebühr von über 200€ zahlen sollte. Das der Fehler behoben wurde und die Rechnung doch nicht an mich war. Aber weil sich das so in die Länge gezogen hat( 6-8 Monate) das ich gekündigt habe. Ich wurde für meine ehrliche Antwort gelobt und hatte später dann auch die Zusage.

Du brauchst keine Angaben zu machen. Du bist Ledig und damit hat es sich.

Sofern es sich "nur" um eine Freundin handelt und nicht um eine Lebensgefährtin/en mit eingetragener Lebenspartnerschaft, wäre danach nicht gefragt und Sie könnten die Frage guten Gewisssens mit "nein" beantworten. 

Die Definition des gegenwärtigen Beziehungsstatus ist alleine ihre ganz persönliche Angelegenheit.

Entscheiden Sie folglich klug für sich.

Mhhhh die Gewichtung macht jede Firma für sich selbst und lügen kann problematisch sein wenn sie es rausfinden kann es als Kündigungsfrist Grund dienen wenn nicht dann halt nicht...

Nein die können Ihn deshalb nicht kündigen. Er ist nicht Verheiratet und hat keine Verpflichtungen gegenüber den AG Private Daten seiner Freundin oder Freunde auszuhändigen.

Wenn man nicht verheiratet ist ist es schwer nach zuweisen.aber wenn man eine Falschaussage macht ist es ein Kündigungsrecht Grund da du unter falsche. Vorraussetzungen eingestellt würdest

Es geht um Konkurrenzunternehmen nicht um einen Dienstleister