Personaler gibt vertrauliche Daten von Mitarbeiter1 an Mitarbeiter 2 weiter?

7 Antworten

Mitarbeiter 3 sollte meiner Meinung nach zuerst zum Personaler und Mitarbeiter 2 gehen und die darüber informieren, dass er unfreiwilligerweise an sensible Daten gelangt ist und dass er nicht möchte, dass mit diesen Daten derart lapidar umgegangen wird.

Je nach Reaktion kann man es dann auf sich beruhen lassen, oder Beschwerde über die Vorgehensweise bei der Firmenführung anbringen.

Vielen Dank erstmal.  Das ganze ist leider ganz schön verwanzt. Mitarbeiter 2 und Personaler sind ganz dicke befreundet. Das ganze geht auch schon in Richtung Mobbing...Mitarbeiter 2 hat sich triumphierend  darüber amüsiert und laut geäussert...mal schauen wie lange M1 noch durchhält.  Der Betriebsrat  ist auch schon informiert und hält sich diese Information als Trumpf für weitere Verhandlungen. 

@Hope4564

Klingt doch soweit, als sei das Problem mindestens mal unter Beobachtung. Wenn Interna nach außen dringen, reagiert die Geschäftsleitung meist sehr allergisch. Es wäre wünschenswert, wenn sie über den Schutz der Privatsphäre ihrer Mitarbeiter ähnlich denkt.

Ich hätte es am allerbesten gefunden, wenn Mitarbeiter 3 gleich beim Hören des Gesprächs eingeschritten wäre und nachgefragt hätte, ob das denn so in Ordnung sei.

Das mögiche Vorgehen hängt immer davon ab, wie sensibel die weitergegebenen Daten waren und wie man eventuell in einem persönlichen Gespräch die Verantwortlichen darauf hinweisen kann. Man könnte darauf hinweisen, dass sowas nicht in Ordnung ist.

Des Weiteren wäre die Frage, ob es im Betrieb einen Datenschutzbeauftragten gibt, den man ansprechen kann. Es wäre seine Aufgabe, den Fall aufzugreifen und abzustellen.

Ohne genau zu wissen was gesagt wurde und in welchem Zusammenhang - welche Funktionen Mitarbeiter 1, 2 und 3 haben - das gesagt wurde, wird das schwierig zu beurteilen sein.

Falls wirklich vertrauliche Daten unrechtmäßig weitergegeben wurden, droht hier eine Abmahnung, Versetzung oder sogar fristlose Kündigung. Datenschutz ist ein hohes Gut.

Achtung: Dass kann auch Mitarbeiter 3 betreffen.

Leider unterschreiben Arbeitnehmer im Vertrag nur eine Schweigepflicht, aber der Arbeitgeber unterschreibt nie eine und so darf er laut Gesetz auch alles weitersagen was er möchte. Nur schriftlich darf sich ein Arbeitgeber nicht über seine Arbeitnehmer negativ äußern, vorallem nicht im Zeugnis, sonst direkt zum Arbeitsgericht, das für Arbeitnehmer kostenfrei ist.

Bei vertraulichen Daten bin ich streng .

Je nach Umfang reichen die Konsequenzen von Abmahnung bis Kündigung.

Ich habe in meiner Praxis die absolute Schweigepflicht vertraglich verankert, wer dagegen verstößt muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. 

Ganz nebenbei finde ich sowas....unmöglich.