Personalausweis wegen 2 Rissen entzogen
Hallo,
mir wurde vor kurzem der Personalausweis entzogen, da er 2 kleine Risse in der Mitte hat. Daher ist auch der Chip kaputt und es wurde gesagt, dass er daher ungültig ist. In dem Gesetz, auf das verwiesen wird steht, dass die Funktionsfähigkeit des Chips die Gültigkeit des Ausweises nicht beeinflusst. Daher habe ich dort angerufen und mir wurde auf einmal gesagt, dass die 2 kleinen Risse in der Mitte des Ausweises der wahre Gründ wären.
Nun meine Frage, da ich nichts dergleichen in einem Gesetz oder im Internet finde: Darf mir der Personalausweis weggenommen werden, weil da 2 kleine Risse in der mitte sind? Der längste davon ist vielleicht ca. 1 cm lang.
Bin gespannt auf eure Antworten. Vielen Dank schon mal.
5 Antworten
Wenn es so ist, daß der Ausweis beschädigt ist und man ihn deshalb für ungültig erklärt,, wirst Du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und einen neuen beantragen.
Laut dem PAuswG §28 auf welches verwiesen wird ( http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__28.html ) gibt es jedoch keinen Grund ihn mir zu entziehen. Meine Identität ist noch feststellbar.
fakt ist, das der ausweis beschädigt ist.
und wenn man sich in erinnerung ruft, was heute gemacht wird, damit ein ausweis fälschungssicher ist bzw. wie auweise gefälscht werden können, ist es doch klar, der staat dann einen beschädigten ausweis einzieht.
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__28.html schau mal unter Punkt 3. Danach ist der Ausweis noch gültig.
Abs. 1 besagt aber nur, dass die ihn entziehen können, wenn meine Identität nicht mehr festzustellen ist. Doch diese ist noch sehr gut festzustellen.
Ich denke schon das das erlaubt war.
Was für ein Chip? o_O Meiner wurde geknickt, gewaschen, zum schneiden verwendet und zum Türen "öffnen" und bis jetzt hat noch keiner sich darüber Beschwerd. O_O
Der neue Ausweiß hat einen Chip auf dem deine Daten gespeichert sind...
(3) Störungen der Funktionsfähigkeit des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums berühren nicht die Gültigkeit des Personalausweises.
Ich habe ja bereits geschrieben, dass ich das dem Amt schon mitgeteilt habe, doch nun sagen sie mir, dass es wegen der Risse ist. Meine Identität lässt sich trotz der Risse festellen also würde ich sagen, dass dies nicht rechtmäßig war.
Vielleicht ist er aber nach § 28 (1) Nr. 1 Alt. 2 PAuswG ungültig geworden!?