Personalausweis verloren. Kostengünstiger wenn ich ihn als gestohlen melde?

5 Antworten

Der Ersatz kostet das gleiche. Der Rest unterscheidet sich in der Statistik

Hmmm! Gestohlen melden, ist so eine Sache:

§ 145d
Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder  2.daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

1.an einer rechtswidrigen Tat oder 2.an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

Egal ob verloren oder geklaut.

Der neue Ausweis kostet das Gleiche.

Rein rechtlich ist es den Behörden erlaubt von der Gebühr für einen Personalausweis abzusehen, bzw. diese zu ermäßigen... Allerdings macht das so gut wie keine Gemeinde... du wirst also wieder die volle Gebühr los.

Du musst einen neuen Perso beantragen, ergo: Gleiche Kosten.