Personalausweis seit halbem Jahr abgelaufen- kostet es Strafe, wenn man jetzt neuen machen lässt?
In der Frage steht schon die Frage. Mein Perso ist seit Juli 07 abgelaufen, wie ich mit Schrecken feststellte. Kostet es Strafe, wenn ich jetzt einen neuen machen lasse?
13 Antworten

- Eine Strafe wird nicht erhoben.
- Ich wurde vom Einwohnermeldeamt informiert, dass mein Perso abgelaufen ist.
- Unter "neuen Bestimmungen" ist zu verstehen, dass das Gesicht von vorn fotografiert werden muss. Du brauchst also ein neues Passbild; ich habe für vier Fotos 10 € gezahlt. (Das Foto sieht furchtbar aus!)
- Mit dem neuen Foto und dem alten Perso gehst Du zum Einwohnermeldeamt. Du bezahlst im Voraus eine Gebühr (bei mir waren es 8 €) für die Ausstellung des neuen Ausweises.
- Nach etwa drei Wochen kannst Du den neuen Ausweis abholen. der alte wird entweder vernichtet oder, wenn Du ihn behalten möchtest, entwertet, indem ein Stück links oben abgeschnitten wird.

Mein Pass und Personalausweis waren seit 8 Monaten abgelaufen. In Thüringen ist das Gesetzt so geregelt, dass bis 7 Monate ein Verwarngeld fällig wird und ab dem 7 Monat ein Busgeld. Ich werde also jetzt mit einem Busgeldverfahren rechnen müssen. Nach Aussage der Beamtin zwischen 50 und 100 EUR!

Jeder deutsche muss einen gültigen Personalausweis haben, außer er hat einen gültigen Reisepass.
Wer es unterlässt, rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, obwohl er dazu verpflichtet ist, handelt ordnungswidrig und das kann mit Geldbuße geahndet werden (max. 1000 Euro).
Nachzulesen im Personalausweisgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/index.html
Ob es aber geahndet wird, kann jede Gemeinde/Stadt selbst festlegen. Wenn dann bleibt es meist erstmal im Verwarngeldbereich von 5,- bis 35,- Euro und wird intern per Verwarngeldkatalog festgelegt, z.B. mit Staffelung nach Zeitraum.
Die Polizei selbst kassiert i.d.R. kein Verwarn- oder Bußgeld. Die nehmen einen Anzeige auf und schicken diese an das Passamt der Wohnsitzgemeinde. Was diese damit macht: siehe oben.

Also ich finde an keiner Stelle in dem betreffenden Gesetz etwas wo festgelegt ist, dass man einen "gültigen" Personalasuweis(oder Pass) haben zu müssen.
Da steht nur (Zitat): "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen..."
Kann mal jermand bitte was dazu schreiben, mein Perso ist zwar abgelaufen aber alle Daten stimmen nach wie vor.
Wo steht, dass ich meinen Perso zwingend verlängern bzw. einen neuen beantragen muss?
Vielen Dank + Gruss Thomas
Link http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Da ich nicht jeden Tag meinen Personalausweis in die Hand nehme habe ich (infolge Unaufmerksamkeit) erst drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen beantragt. Das wurde als Ordnungswidrigkeit angesehen und hat mich 25,- € gekostet. Abzocke oder gerechtfertigt?