Personalausweis Hartz4

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Auch Hartz IV Bezieher sind bereits seit Jahresbeginn 2011 dazu verpflichtet, die volle Ausweisgebühr für den neuen elktromagnetischen Personalausweis zu zahlen.

Eigentlich war es geplant, die Gebühren für den Personalausweis ab Jahresbeginn 2011 entfallen zu lassen. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich etwas ganz besonderes ausgedacht: In den fünf Euro höheren ALG II Regelsatz ab 01.01.2011 sind genau 0,25 Euro dafür bereits eingerechnet.

Nach den Hartz IV Neuregelungen sei nach Ansicht des Bundesinnenministeriums sei damit keine Berechtigung mehr vorhanden, Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen „pauschal davon auszunehmen“. In Zukunft muss also die volle Ausweisgebühr entrichtet werden.

Allen Anschein nach müssen auch Jugendliche in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft die vollen Ausweisgebühren zahlen. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: „Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt auch die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe“.

.... was für ein Wahnsinn. Was soll man eigentlich noch alles vom Regelsatz bezahlen können? Mathematische Logik wurde offensichtlich abgeschafft:

22,80 für einen Ausweis, aber keine Kostenübernahme, weil man ja "schon" 25 Cent bekommt.

Und dieses Prinzip stellt ja leider auch keine Ausnahme in der Regelsatzberechnung da. Volksverdummung? Solche "Rechnungen" bringen sie leider nicht in den Nachrichten. Wo soll das nur hinführen? Das kann doch nicht funktionieren.

Gute Antwort, die auch die Hintergründe und Zusammenhänge erklärt. DH. Lieben Gruß, Soulbridge

Kein Plan ob das Stimmt :D

Das sind nur 20 noch was, das hat sogar ein Harzt 4 Empfänger. Die haben doch manchmal sogar mehr Geld als Arbeiter ;)

Das stimmt so leider nicht ganz, wenn man den verliert ist das mehr Geld. Zumal sie auch einen vorläufigen braucht der schon fast 16 Euro kostet. Sie hat ein Kind und deswegen auch mit Hartz4 nicht genug. ;) Also nicht immer einfach abstempeln. Trotzdem danke für deine Antwort, hat nur meine Frage nicht wirklich beantwortet.

Es ist den Behörden freigestellt, ob sie ermäßigte Gebühren erheben oder nicht. Es wäre sinnvoll, wenn sie vorher dort anruft und sich erkundigt, ob sie als Bedürftige die vollen Gebühren bezahlen muss. Wenn nicht, soll sie gleich fragen, was sie mitbringen muss. Meist reicht ein Bewilligungsbescheid.

Außerdem muss sie beim beantragen den alten Perso als verloren melden. Und ein biometrisches Bild mitbringen.

Sofern es eine Freistellung von Kosten gäbe: das wäre sicher nur einmalig, nicht immer wieder ,-)

Sie muß erst einmal den Verlust des Persos ihrer Gemeinde anzeigen - vorher geht gar nix, denn der Perso ist kein Verbrauchsartikel!

Ich hab meinen Perso auch schonmal verloren, da musste ich aber nichts anzeigen, das haben die automatisch gemacht, als ich einen neuen beantragt habe. :/ Trotzdem danke. ;)

Du wolltest sicher fragen, ob sie einen neuen Ausweis bezahlt bekommt? Das wird man ihr schon dort sagen...

Wer ein staatliches Dokument vor Ablauf der Gültigkeit verliert, muss schon sehen, wie er es wieder bezahlt. Sie hat es ja verloren - nicht der Staat!