Personalausweis abgelaufen. Wieso Ordnungswidrigkeit?
Ich habe von meinem Bürgerbüro ein Schreiben bekommen, dass mein Personalausweis abgelaufen sei und ich nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen neuen Personalausweis beantrag hätte, ich somit meiner Ausweispflicht nicht nachgekommen sei und auf Basis dessen nun mit einem Verwarngeld in Höhe von 10€ belegt werde.
Dass ich mich nicht drum gekümmert stimmt, das ist nicht das Thema. Allerdings frage ich mich was denn die genaue Basis der Verwarnung ist, wenn doch gar keine Pflicht besteht einen Personalausweis zu besitzen. Immerhin reicht es ja einen Reisepass zu besitzen und diesen zusammen mit einer Meldebestätigung mitzuführen.
Weiss da jemand genaueres? Ich bitte darum die Antworten nicht als Bashing auf Ämter oder das Staatswesen im Allgemeinen zu verstehen, mich interessiert das a) generell und b) falls ich widersprechen möchte, wäre es gut eine halbwegs fundierte Begründung zu haben.
6 Antworten
Es besteht tatsächlich Ausweispflicht. Ist aber eher selten, das das Einwohnermeldeamt mit dem Ordnungsamt kommuniziert und hier ein Verwarnungsgeld angeordnet wird.
Aber es ist eine Ordnungswidrigkeit.
Solltest du einen Reisepass besitzen, kannst du natürlich auch den mitführen.
Sie haben sich an § 1PAuswG gehalten.
Dabei wurde aber wohl nicht beachtet, daß der Reisepass mittlerweile ebenfalls als Ausweisdokument ausreicht.
Geh dort hin und zeig deinen Reisepass vor, dann sollten die den Verwaltungsakt zurücknehmen.
Ggf ein Fehler von denen.
Einspruch einlegen und Schreiben, dass Du aufgrund des Besitzes eines gültigen Bundesreisepass nicht verpflichtet bist einen Perso zu besitzen.
Auch haben wir in D keine Mitführungspflicht , sonder die Pflicht einen gültigen Reisepass od Perso zu besitzen .
Wenn du einen gültigen Reisepass ist ist das gut. Du brauchst eins von beiden. Sag das dem Bürgerbüro und gut ist
Dann check mal deinen Reisepass, ob dieser noch tatsächlich gültig ist.