Personal Trainer, während Covid-19 kein Training stattgefunden, anspruch auf Teilrückzahlung?

3 Antworten

Ich denke schon, dass er komplett rückerstatten muss. Ich nehme an ihr habt mündlich vereinbart (oder schriftlich per Mail), dass du 10 Stunden kaufst und das der Leistungszeitraum März-April beträgt. Da er die volle Leistung nicht erbringen konnte - und nein Online-Coaching ist keine volle Leistung - kannst du auch zurücktreten. (Außer du hast einen Vertrag, in dem was anderes steht)

Seine Reaktion ist zwar aufgrund der aktuellen Situation irgendwo nachvollziehbar aber trotzdem sehr unprofessionell.

Ich würde auf jeden Fall mal alles screenshotten, was schriftlich vereinbart wurde. Falls es dir der Betrag wert ist, würde ich ihn vorher darauf hinweisen, dass du, falls ihr euch nicht einigen könnt zum Anwalt gehst.

Vielen Dank! also wir haben ja vor der "Vertragabschliessung" uns mündlich vereinbart, aber dann habe ich eine Rechnung bekommen, wo drauf dass die Leistung im März fällt. Auf der Rechnung aber steht keine AGB , Wiederruffsrecht .. Klar wüsste ich dass die Reaktion auf der aktuelle Situation hing, aber ich könnte leider auch nichts führen, nun meldet er sich trotzdem nicht, deshalb überlege mir weder ob ich einfach einen Anwalt aktivieren soll. Da ich denke, ich habe meiner Seite genug getan.

Wenn du 10 Brötchen vorbestellst und dann nur eins bekommst dann musst du auch nur eines zahlen.

Das habe ich ihn auch erklärt, er hat denn mir gefragt wenn man in der mitte eines Konzert weggeht, anspruch auf rückzahlung hat LOL

Geh oder ruf mal in seinem gym an. Wenn das jetzt nicht mehr als 200€ gekostet hat würde ich keinen Anwalt einschalten. Wie gesagt ruf mal seinen Vorgesetzten oder sowas an falls er sowas hat

Er ist ein Extern PT , also das Ganze Monat hat 690€ gekostet, ich habe 5/10 Training gemacht, sollte denn eigentlich 345€ zurückfragen, aber bin entgegen gegangen und habe nach 200€ gefragt. Jetzt antwortet er seit 4.April nicht mehr LOL , Undddd er ist der Geschäftsführer!!!!!!!!