Persönliche Unterlagen wirkungsvoll zurückfordern?

3 Antworten

Bei der Polizei anzeigen.

Und sag Deiner Bekannten, dass mittlerweile der Kopierer erfunden wurde.

Anzeigen? Weshalb? Es liegt keine Straftat vor.

@Mignon5

Persönliche Unterlagen von anderen Leuten behalten ist keine Straftat?

@Luc857

Nein. Welche Straftat ist es deiner Meinung nach?

@Mignon5

Doch, er hat fremdes Eigentum trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurück gegeben. Keine Ahnung, wie man das nennt, aber legal ist es nicht.

@Zehnhoch

Für mich ist das keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit. Man kann denjenigen auf Herausgabe der Dokumente verklagen.

@Mignon5

Vielleicht geht's via Polizei schneller, Klagen dauert ja meist ewig. Wenn die mal einen Anhörungsbogen an die Person rausschicken, rückt er sie vielleicht freiwillig raus.

@Zehnhoch

Nein, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Sie wird keinen Anhörungsbogen versenden.

@Mignon5

Wieder was gelernt. Schade eigentlich, kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind. Wobei es bei der Polizei ja auch nicht besser aussieht.

Ich wette, das weiß sie schon.

Mit Unterschlagung hat das nichts zu tun.

Man gibt nie Originale heraus, sondern immer nur Kopien.

Ihr könnt denjenigen auf Herausgabe der Originaldokumente verklagen. Selbst, wenn das Gerichtsverfahren erfolgreich wäre, könnte er sich Kopien gemacht haben.

Dass die Bekannte einen Fehler mit der Herausgabe der Unterlagen gemacht hat, ist ihr selbst klar. Es geht einzig um die Herausgabe der originalen Unterlagen, die jetzt zur weiteren Bearbeitung benötigt werden. Kann die Klage auf Herausgabe von ihr selbst vor Gericht eingereicht werden, oder benötigt sie zwingend einen Anwalt dafür?

@Luc857

Sie könnte das theoretisch selbst machen. Sie sollte dann aber schon wissen, wie man eine Klage aufsetzt und was hineingehört. Sie kann meines Wissens sogor zum Gericht gehen und die Klage dort zu Protokoll geben. Ich empfehle aber einen Rechtsanwalt, um juristische Finessen bei der Formulierung zu gewährleisten.

Wenn die Unterlagen auf Verlangen nicht herausgegeben werden, dann kann die Person denjenigen zusätzlich auf Schadenersatz verklagen wegen aller ihr entstandenen Schäden. Jeder Schaden muß jedoch auf Heller und Cent belegt werden und das ist häufig sehr schwer.

@Mignon5

Danke, ich denke so ist es der beste Weg. Die Polizei hatte eh nur ein mitleidiges Lächeln übrig, als sie eine Anzeige machen wollte... ;-)

@Luc857

Sehr gerne!

Genau! Die Polizei ist dafür nicht zuständig, wie ich weiter unten schrieb.

Alles in Kopie oder Orginale?

Kopien, na ja ich würde das Thema für mich als erledigt abhaken. Man hatte ja Vertrauen in den Menschen.

Orginale: klingeln, und solange stehen bleiben bis ich meine Unterlagen habe. Daraus lernen, dass ich Orginale nie aus der Hand gebe.

Gibt es einen schriftlichen Vertrag, der an die Überlassung der Unterlagen eine Handlung und ein Zeitfenster vorgibt? Ich habe die Unterlagen freiwillig überlassen.

Klingeln zwecklos, alles schon gemacht. Fristen gesetzt, nicht eingehalten. Kein Schriftstück über die Überlassung der Unterlagen. Natürlich war sie zu blauäugig. Und ja, sie hatte ihm trotzdem bereits "Kopierer erfunden worden sind" leider die Originale überlassen, in der freudigen Erwartung, er würde ihr in der Sache helfen können. Leider war das nix...

@Luc857

oh weh. Schwierig wenn man die Beteiligten nicht kennt. Könnte es sein, dass er nicht zugeben will die Unterlagen verschlampt zu haben?

Grundbuchauszüge und Scheidungsurteil kann man gegen Gebühr wieder erhalten. Vielleicht einfach mal anfragen, ob er denn wenigstens die Kosten der Neubschaffung erstattet?

Inwieweit Mignons Klage Erfolg hat, weiß ich nicht.