Pendlerpauschle ansetzbar ohne 0,03 % - Regelung?
Hallo,
ich habe vergangenes Jahr einen Dienstwagen in Anspruch genommen, mit dem ich zu Kunden im Außendienst unterwegs war. Versteuert wurde dieser mit 1% des Bruttoeinkaufspreises als geldwerter Vorteil. Allerdings wurde die 0,03 % - Regelung (Fahrten zwischen Wohnung und Firmensitz) nicht berechnet, da ich nicht täglich direkt zur Arbeit gefahren bin. Kann ich trotzdem die Pendlerpauschale ansetzen? Kann das Finanzamt nachvollziehen, ob ich die 0,03 % - Regelung angewandt habe oder nicht?
1 Antwort
Klar können die das gegenprüfen! Und das machen die auch regelmäßig. Habt ihr noch nie einen Prüfer in der Firma gehabt?
Im übrigen empfehle ich dringend, neben der 1% Regelung Buch über die direkten Fahrten zur Firma zu führen. Lass das dann versteuern! Auch Du machst dich hier der Steuerhinterziehung schuldig! Das kann teuer werden!
Wie heißt das so schön: Unwissenheit schützt nicht vor Schaden!