Pendlerpauschale trotz Fahrtkostenzuschuss?

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Im Steuerrecht ist es immer so, dass man

  • alle (Werbungs)Kosten angeben muss.

[Damit diese als (Werbungs)Kosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.]

  • und alle Erstattungen von Dritten z.B. vom Arbeitgeber, der Krankenkasse, vom Arbeitsamt, Beitragsrückerstattungen, Prämien. o.ä. von Versicherungen, usw. angeben muss.

[Diese Beträge werden von den absetzbaren (Werbungs)Kosten abgezogen.]

Hat man Erstattungen von Dritten erhalten und gibt man seine (Werbungs)Kosten nicht an, so werden die gesamten Erstattungen von Dritten als positive Einkünfte betrachtet und müssen zusätzlich versteuert werden.

Übersteigen die Erstattungen von Dritten die tatsächlichen, dem Finanzamt nachgewiesenen Kosten, so muss der übersteigende Teil als zusätzliche Einkünfte versteuert werden.

Achtung "automatisierter Datenaustausch" !!!

Erstattungen von Dritten werden meistens automatisch personenbezogen dem Finanzamt übermittelt.

Die Pendlerpauschale können Sie geltend machen. Allerdings müssen sie auch die Summe eintragen, die in ihrer Lohnsteuerkarte als Fahrtkostenzuschuss eingetragen wurde. Diese Summe wird dann vom Finanzamt abgezogen von der Pendlerpauschale.

Wenn es sich um einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss handelt, kannst Du nur die Differenz zwischen Pendlerpauschale und Zuschuss als Werbungskosten geltend machen.

Ja kannst Du machen,bekommst dann die Differenz zwischen Fahrkosten vom Chef und der pendlerpauschale angerechnet .

Natürlich kannst Du die Pendlerpauschale ansetzen, allerdings mußt Du auch die Höhe des Fahrtkostenzuschusses angeben.