Pendlerpauschale trotz Fahrgeld vom Arbeitgeber?

6 Antworten

Du kannst die Fahrtkosten (keine Pauschale) natürlich steuerlich absetzen (nur für 1xWeg pro Tag) mußt aber die vom AG erhaltenen steuerfreien Zuschüsse angeben. Dabei hättest Du steuerlich keinen Vor- sondern eher einen Nachteil.

so dachte ich mir das auch. DH!

Die Pauschale die du steuerlich geltend machen kannst, gilt immer nur für den einfachen Arbeitsweg , nicht für den Hin und Rückweg. Also nur 122,20 Euro pro Monat.

Pendlerpauschale ist aber nur ein Weg.
Klar, kannst du das bei Finanzamt einreichen, die wissen ja nicht wofür du dein Geld bekommst :-)

guten morgen, steht das fahrgeld nicht als steuerfei auf der abrechnung, so mache ich das auf jeden fall!?

Irrtum, das wissen sie nur nicht, wenn es direkt in den Stundenlohn eingebunden ist!

@Quandt

Ja, stimmt.

Du musst folgendes machen. Du rechnest dir aus, was dir als Pendlerpauschale zusteht. In der Steueerklärung musst du dann angeben, wieviel dir dein Arbeitgeber als Fahrtkostenzuschuss gezahlt hat. Das wird dann gegengerechnet.

Gibst du in deiner Steuererklärung nur die Pendlerpaushale an, den Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers aber nicht, so macst du dich wegen Steuerhinterziehung schuldig.

Wir hatten in unserer Firma einen solchen Fall. Bei einer Betriebsprüfung hat einer genau hingesehen. Jeder Mitarbeiter bekam Fahrtkostenzuschuss. Einige haben diesen Zuschuss in der Steuererklärung "vergessen".

Der Prüfer hat sich die Namen notiert und die Steuererklärungen der Betroffenen überprüft..

Es kam zur Anzeige. Die Betroffenen wurden zu Geldstrafen zwischen 1000.--€ und 3000.--€ betraft und gelten fortan, als vorbestraft. Sogar unser Betriebsratsvorsitzender der auch noch als Laienrichter tätig ist, war davon betroffen.

Du kannst die Differnz geltend machen. Macht zumindest mein Steuerberater so, also wird es wohl rechtens sein. ;-)

Jawoll! ;-)

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